Sich mit der eigenen Gesundheit bzw. einer eintretenden Krankheit auseinanderzusetzen, erscheint für uns alle befremdlich. Schließlich denkt man im Alltag lieber an die nächste Auftragslage, an die Kunden oder an die Planung neuer Projekte als daran, im Betrieb einmal auszufallen. Doch gerade in der Selbstständigkeit oder in leitender Funktion ist die Arbeitskraft des Unternehmers das zentrale Kapital. Fällt diese plötzlich weg, entstehen nicht nur gesundheitliche Sorgen, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen. Besonders macht sich das in kleinen Firmen oder bei Freiberuflern bemerkbar. Hier kann nämlich bereits ein relativ kurzer Ausfall reichen, um Prozesse zu stören oder Abläufe massiv ins Stocken zu bringen. Und während große Unternehmen oft über gute Stellvertreterstrukturen verfügen, sind viele inhabergeführte Betriebe meist von einer einzigen Person abhängig. Genau hier zeigt sich die besondere Bedeutung einer finanziellen Absicherung. Natürlich könnte man argumentieren, dass bereits im Rahmen der privaten Krankenversicherung durch ein Krankentagegeld vorgesorgt wird und darüber die dauerhafte Absicherung des persönlichen Bedarfs erfolgen kann. Das Krankentagegeld (als Lohnersatzleistung übrigens einkommensteuerpflichtig) ist jedoch primär dafür bestimmt, dem Geschäftsführer/Unternehmer weiterhin das eigene Einkommen zur Verfügung zu stellen. Es wird maximal in Höhe dessen ausgezahlt und ist damit keinesfalls ausreichend, um sämtliche Fixkosten (Löhne/Gehälter der Angestellten, Leasingraten, Finanzierungskosten, Miete, Auftragsfertigstellung, eigener Verdienstverlust usw.) aufwenden zu können. Um in dieser Situation eine Existenzbedrohung des Betriebs zu vermeiden, muss eine andere Lösung her: Diese trägt den Namen Betriebs-/Praxisausfallversicherung. Ausschließlich sie gleicht den finanziellen Verlust aus, der durch den Ausfall des Firmeninhabers entsteht und leistet nach einer Karenzzeit Kapitalentschädigung zur Verwendung der beispielhaft aufgeführten Kosten. Darüber hinaus können auch je nach Anbieter und Tarif Ausfallschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert werden. Damit ist die Betriebsausfallversicherung die unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs, mit der das Risiko eines Ausfallschadens zu einem berechenbaren Kostenaufwand wird. Ohne Absicherung drohen Liquiditätsengpässe, Auftragsverluste und im schlimmsten Fall der Verlust wichtiger Kundenbeziehungen. Ein adäquater Schutz sorgt dafür, dass das Unternehmen handlungsfähig bleibt. Gleichzeitig bleibt wertvolle Zeit, um Übergangslösungen einzuleiten oder den Betrieb zu organisieren. Damit schützt diese Versicherung nicht nur das finanzielle Fundament, sondern auch das unternehmerische Ansehen am Markt. Kurz gesagt: Man investiert in Stabilität und Verlässlichkeit, die Geschäftspartner und Kunden spüren werden.
Lassen Sie uns wissen, wenn wir Sie unterstützen können. Wir sind jederzeit für Sie und Ihre Fragen da. Gern prüfen wir Ihre Policen und suchen für Sie den Schutz, der am besten zu Ihrer individuellen Ausgangslage passt.
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–> <!–Wir laden Sie dazu ein, mehr über nachhaltigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen in Erfahrung zu bringen und sich aktiv am Wandel zu beteiligen, um eine grünere Zukunft für kommende Generationen zu gestalten. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten.
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–> <!– Ein Berechnungsbeispiel:
Entgeltumwandlung Jahresgehalt
ohne: 150.000,00 € / mit: 150.000,00 €
+ Sonderzahlung
ohne: 25.000,00 € / mit: 25.000,00 €
./. Umwandlung
ohne: – € / mit: 25.000,00 €
Zu versteuendes EK
ohne: 175.000,00 € / mit: 150.000,00 €
Gesamtsteuerbelastung
ohne: 55.864,44 € / mit: 44.115,00 €
= Steuerentlastung
ohne: – € / mit: 11.749,44 €
Einkommen nach Steuer
ohne: 119.135,56 € / mit: 105.885,00 €
= Nettoaufwand BilMoG
ohne: – € / mit: 13.250,56 €
Folgende Parameter liegen dem Beispiel zu Grunde: Name: Sonja Sonnig, Geb. 01.03.1971, Status: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerklasse III/0, nicht KiSt-pflichtig, 600 € PKV, Umwandlungsbetrag: 25.000 €, UW-Zeitpunkt: 01.03.2022, Auszahlung: 01.03.2039, Aufschubzeit: 17 Jahre
–> <!– Kurze steuerliche Betrachtung Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihre Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an die Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn und somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
–> <!– https://youtu.be/RU1OF8tndz8 –> <!–in der Regel möglich ab drei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen gesamtheitliche Betrachtung und Bewertung des Schadenverlaufs Ihrer gesamten Fahrzeugflotte individueller Schadenfreiheitsverlauf wird im Hintergrund weitergeführt (z. B. für Übertragung auf Firmeninhaber) individuelle Leistungsbausteine können berücksichtigt werden (z. B. GAP-Deckung für die Leasingfahrzeuge) günstiges Preisgefüge –> <!– So können Sie Ihre Firma schützen: D & O-Versicherung („Managerhaftpflicht“) deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden. –> <!– Hier kann ein GGF persönlich
haften: Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nur unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr –> <!– Kurzinformation Vorsorge für schwere Krankheiten Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 Euro absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person. Vorsorge für den Todesfall Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 Euro absicherbar. Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein. –> <!–
Chefarztbehandlung als Weihnachtsgeschenk?
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer. Nicht umsonst kennt nahezu jede Region die Redewendung „Nicht geschimpft ist genug gelobt…“. Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen. Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet – und proftieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne zeigen wir Ihnen mehr zum Thema.
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Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus “ich könnte…” ein “ach, hätte ich nur…!” geworden ist.
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