Während klassische Haftungsrisiken im Betriebsalltag größtenteils bekannt sind, rücken mit zunehmender Nutzung digitaler Technologien und der EDV auch Cyber-Risiken in den Fokus. Eine effektive Absicherung gegen beide Risikobereiche, die oftmals nah beieinander liegen, wird damit künftig für Firmen unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Folgen zu minimieren.
<!––> Eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) bleibt dabei ein essenzieller Bestandteil der Unternehmenssicherheit, welcher sowohl viele „analoge“ wie auch „digitale“ Haftungsrisiken abdeckt. Sie greift dann, wenn durch einen Fehler (z. B. durch Mitarbeiter) Schäden bei Dritten (z.B. Kunden) entstehen. Wenn beispielsweise beim Versenden von Angeboten oder anderen E-Mails Viren „mitreisen“, sich anschließend im Empfängerrechner festsetzen und daraufhin das System außer Gefecht setzen, kann das nicht nur für schlechte Stimmung, sondern auch für eine Schadenersatzforderung beim Absender sorgen. Ein Fall für die Betriebshaftpflicht, ebenso wie gewisse Social-Media-Themen. Beispielsweise, wenn Fotos ohne Einwilligung der gezeigten Person veröffentlicht werden. Mit dem Fortschreiten der technischen Möglichkeiten ist jedoch selbst die beste BHV am Ende und benötigt Unterstützung.
Das Thema Cyber-Sicherheit wird häufig auf technische Lösungen reduziert: Firewalls, Antivirenprogramme und Zugriffsrechte sollen sensible Daten vor Angriffen schützen, doch die Realität zeigt, dass selbst modernste Systeme nicht unüberwindbar sind. Viren, Trojaner und Social Engineering sind nach wie vor häufig genutzte Einfallstore. Diese Gefahren werden durch den Einsatz mobiler Geräte, Cloud-Dienste und privater Endgeräte im Unternehmensumfeld weiter verstärkt. Und während Unternehmen kontinuierlich Schutzmaßnahmen umsetzen müssen, reicht Hackern oft ein einzelner Angriff, um erhebliche Schäden anzurichten. Selbst technologische Vorreiter und weltweit führende Unternehmen waren in den letzten Monaten Ziel erfolgreicher Cyber-Angriffe. Derartige Vorfälle können von Datenverlusten, Betriebsunterbrechungen bis hin zu erheblichen Reputationsschäden führen. Neben den technischen Schutzmaßnahmen ist deshalb auch eine spezielle Cyber-Versicherung ein entscheidender Pfeiler der Unternehmenssicherheit. Diese deckt nicht nur die finanziellen Folgen von Hackerangriffen ab, sondern bietet oft zusätzliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Schadensbegrenzung, rechtliche Beratung und die Wiederherstellung betroffener Systeme. Gerade diese ganzheitliche Unterstützung macht die Cyber-Versicherung zu einem unverzichtbaren Baustein moderner Risikoprävention.
Gerne beraten wir Sie umfassend, wie beide Versicherungen optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. So bleibt Ihr Betrieb bei steigenden Anforderungen in der digitalen Welt bestens geschützt.
<!––> <!–Wir laden Sie dazu ein, mehr über nachhaltigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen in Erfahrung zu bringen und sich aktiv am Wandel zu beteiligen, um eine grünere Zukunft für kommende Generationen zu gestalten. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten.
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<!––> <!– Ein Berechnungsbeispiel:
Entgeltumwandlung Jahresgehalt
ohne: 150.000,00 € / mit: 150.000,00 €
+ Sonderzahlung
ohne: 25.000,00 € / mit: 25.000,00 €
./. Umwandlung
ohne: – € / mit: 25.000,00 €
Zu versteuendes EK
ohne: 175.000,00 € / mit: 150.000,00 €
Gesamtsteuerbelastung
ohne: 55.864,44 € / mit: 44.115,00 €
= Steuerentlastung
ohne: – € / mit: 11.749,44 €
Einkommen nach Steuer
ohne: 119.135,56 € / mit: 105.885,00 €
= Nettoaufwand BilMoG
ohne: – € / mit: 13.250,56 €
Folgende Parameter liegen dem Beispiel zu Grunde: Name: Sonja Sonnig, Geb. 01.03.1971, Status: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerklasse III/0, nicht KiSt-pflichtig, 600 € PKV, Umwandlungsbetrag: 25.000 €, UW-Zeitpunkt: 01.03.2022, Auszahlung: 01.03.2039, Aufschubzeit: 17 Jahre
–> <!– Kurze steuerliche Betrachtung Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihre Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an die Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn und somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
–> <!– https://youtu.be/RU1OF8tndz8 –> <!–in der Regel möglich ab drei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen gesamtheitliche Betrachtung und Bewertung des Schadenverlaufs Ihrer gesamten Fahrzeugflotte individueller Schadenfreiheitsverlauf wird im Hintergrund weitergeführt (z. B. für Übertragung auf Firmeninhaber) individuelle Leistungsbausteine können berücksichtigt werden (z. B. GAP-Deckung für die Leasingfahrzeuge) günstiges Preisgefüge –> <!– So können Sie Ihre Firma schützen: D & O-Versicherung („Managerhaftpflicht“) deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden. –> <!– Hier kann ein GGF persönlich
haften: Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nur unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr –> <!– Kurzinformation Vorsorge für schwere Krankheiten Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 Euro absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person. Vorsorge für den Todesfall Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 Euro absicherbar. Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein. –> <!–
Chefarztbehandlung als Weihnachtsgeschenk?
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer. Nicht umsonst kennt nahezu jede Region die Redewendung „Nicht geschimpft ist genug gelobt…“. Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen. Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet – und proftieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne zeigen wir Ihnen mehr zum Thema.
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Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus “ich könnte…” ein “ach, hätte ich nur…!” geworden ist.
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Bildnachweis
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ClipDealer #10392924 (Wedding couple holding hands) | Urheber: SeanPrior
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