Bei den Absatzzahlen von Fahrrädern ist in den letzten Jahren eine enorme Steigerung zu verzeichnen. Im Jahr 2021 sind weit über zwei Millionen Räder verkauft worden und somit mehr als doppelt so viele wie in 2019 (Quelle: Destatis). Die Gründe hierfür sind neben dem ökologischen Aspekt und der Nutzung als Fitnessstudioalternative natürlich auch die stark zunehmende Popularität von E-Bikes.
Doch nicht nur im privaten Bereich erfreuen sich die Drahtesel immer größerer Beliebtheit, auch der gewerblichen Nutzung kommt beim Fahrradboom eine wichtige Rolle zu. In einem Betrieb finden sich in der Regel zwei überwiegende Nutzungsmöglichkeiten:
Als Fahrzeug für Fahrradkuriere, als mitunter auch dreirädriges Lastenfahrrad für lokale Transporte oder ganz klassisch als Transportmittel für Pizza- und Burgerlieferdienste, sowie als Fahrrad, welches Sie als Unternehmer leasen und Ihren Mitarbeitern als „Job- oder Dienstrad“ zur Verfügung stellen. Dieses Fahrradleasing ist nicht nur für E-Bikes möglich und Ihre Angestellten können es sowohl für den Arbeitsweg als auch beliebig in der Freizeit nutzen.
<!––> Egal auf welche Weise Fahrräder in Ihrem Betrieb genutzt werden und egal, ob es E-Bikes oder rein durch Muskelkraft angetriebene Velozipede sind − einen Mehrwert bieten sie in jedem Fall! Bei der Anschaffung und abhängig von der geplanten Nutzung können Investitions- und Instanthaltungskosten anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Ein attraktives Leasingangebot als Mitarbeiterbenefit im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsmodells erhöht die Mitarbeiterbindung und kann Ihnen bei der Suche nach potenziellen Bewerbern einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitgebern verschaffen, welche solche Leistungen nicht anbieten. Mittlerweile wird die Anschaffung von betrieblich genutzten Fahrrädern auch von staatlicher Seite und auf Länderebene mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt.
Sobald die Entscheidung gefallen ist, dass Fahrräder auf die eine oder andere Weise im Unternehmen Einzug halten werden, steht auch die Frage nach einer sinnvollen Absicherung im Raum. Der reine Diebstahl kann vom Nutzer über seine Hausratversicherung abgesichert werden. Dabei sind vertragliche Obliegenheiten wie die Nutzung separater Ketten- oder Bügelschlösser oder die Nachtzeitklausel zu beachten. Sie als Arbeitgeber können das Rad über eine Geschäftsinhaltsversicherung gegen Diebstahl versichern.
Wesentlich umfangreicheren Schutz bieten spezielle Fahrradversicherungen. Damit lassen sich anbieterabhängig neben Diebstahl auch Kasko- und Schutzbriefleistungen versichern. Im Rahmen des Diebstahlschutzes ist zum einfachen Diebstahl des gesamten Fahrrads auch der Teilediebstahl, beispielsweise von Akku oder Sattel, versichert. Bei der Kaskokomponente kann − ähnlich wie beim Kraftfahrzeug − zwischen Voll- und/oder Teilkasko gewählt und Fall- und Sturzschäden, Bedienungsfehler, Verschleiß sowie weitere Gefahren wie Vandalismus abgesichert werden. Werden Schutzbriefleistungen eingeschlossen, so wird das Rad bei Pannen oder Unfällen geborgen und repariert. Außerdem sind häufig zahlreiche Serviceleistungen wie ein Ersatzfahrrad eingeschlossen. Besonders bei intensiv genutzten oder auch bei teureren Rädern, Pedelecs oder Lastenrädern ist eine weitreichende Deckung sehr zu empfehlen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
<!––> <!– Ein Berechnungsbeispiel:
Entgeltumwandlung Jahresgehalt
ohne: 150.000,00 € / mit: 150.000,00 €
+ Sonderzahlung
ohne: 25.000,00 € / mit: 25.000,00 €
./. Umwandlung
ohne: – € / mit: 25.000,00 €
Zu versteuendes EK
ohne: 175.000,00 € / mit: 150.000,00 €
Gesamtsteuerbelastung
ohne: 55.864,44 € / mit: 44.115,00 €
= Steuerentlastung
ohne: – € / mit: 11.749,44 €
Einkommen nach Steuer
ohne: 119.135,56 € / mit: 105.885,00 €
= Nettoaufwand BilMoG
ohne: – € / mit: 13.250,56 €
Folgende Parameter liegen dem Beispiel zu Grunde: Name: Sonja Sonnig, Geb. 01.03.1971, Status: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerklasse III/0, nicht KiSt-pflichtig, 600 € PKV, Umwandlungsbetrag: 25.000 €, UW-Zeitpunkt: 01.03.2022, Auszahlung: 01.03.2039, Aufschubzeit: 17 Jahre
–> <!– Kurze steuerliche Betrachtung Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihre Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an die Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn und somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
–> <!– https://youtu.be/RU1OF8tndz8 –> <!–in der Regel möglich ab drei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen gesamtheitliche Betrachtung und Bewertung des Schadenverlaufs Ihrer gesamten Fahrzeugflotte individueller Schadenfreiheitsverlauf wird im Hintergrund weitergeführt (z. B. für Übertragung auf Firmeninhaber) individuelle Leistungsbausteine können berücksichtigt werden (z. B. GAP-Deckung für die Leasingfahrzeuge) günstiges Preisgefüge –> <!– So können Sie Ihre Firma schützen: D & O-Versicherung („Managerhaftpflicht“) deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden. –> <!– Hier kann ein GGF persönlich
haften: Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nur unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr –> <!– Kurzinformation Vorsorge für schwere Krankheiten Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 Euro absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person. Vorsorge für den Todesfall Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 Euro absicherbar. Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein. –> <!–
Chefarztbehandlung als Weihnachtsgeschenk?
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer. Nicht umsonst kennt nahezu jede Region die Redewendung „Nicht geschimpft ist genug gelobt…“. Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen. Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet – und proftieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne zeigen wir Ihnen mehr zum Thema.
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Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus “ich könnte…” ein “ach, hätte ich nur…!” geworden ist.
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