Wo gearbeitet wird, passieren Unfälle — trotz aller Vorsicht. Immer wieder. Glücklicherweise gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, mögen Sie da vielleicht denken. Das ist soweit schon korrekt, aber die gesetzliche Unfallversicherung versichert lediglich Arbeits- und Wegeunfälle. Unfälle, die in der Freizeit geschehen, sind da außen vor! Außerdem werden Leistungen nur erbracht, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Und auch wenn Ihr Mitarbeiter nicht auf dem direkten Weg nach Hause, sondern wegen einem Einkauf einen kleinen Umweg fährt und dabei einen Unfall hat, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Wer sich in einem solchen Fall nicht privat abgesichert hat, hat meist keine Aussicht auf Leistung oder Entschädigung. Außerdem ist es erwiesen, dass rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit geschehen — und dafür besteht über die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Versicherungsschutz. Diese Lücke lässt sich mit einer betrieblichen Unfallversicherung ganz einfach und sinnvoll schließen.
Zusätzlich geben Sie Ihren Mitarbeitern mit dem Abschluss einer betrieblichen Unfallversicherung ein ganz deutliches Zeichen Ihrer Wertschätzung. Sie verschaffen ihnen damit einen sinnvollen Basisschutz oder noch etwas zusätzliche Sicherheit für Notfälle, beispielsweise für Umbaumaßnahmen, eine Haushaltshilfe oder auch bei Einkommensausfällen. Gerade in diesen Zeiten, da qualifizierte Fachkräfte heiß umworben sind, können Sie sich durch ein solches Mitarbeiterbenefit einen Vorteil im Vergleich zu Mitbewerbern verschaffen. Zum einen bei der Bindung wichtiger Mitarbeiter an Ihr Unternehmen, andererseits natürlich auch bei der Akquise von neuen Mitarbeitern. Solche betrieblichen Sozialleistungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. <!––> Vorteile der Gruppenunfallversicherung:
• Sie zeigen Ihren Mitarbeitern Ihre besondere Wertschätzung.
• Ihre Mitarbeiter haben damit auch in der Freizeit Unfallversicherungsschutz.
• Sie mindern die finanziellen Folgen eines Unfalls — für Ihre Mitarbeiter und für Ihre Unternehmen.
• Preisvorteil: Durch einen Gruppenvertrag sind die Beiträge günstiger — auch für Sie selbst.
• Mit Zusatzleistungen wie diesen machen Sie Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv.
• Steuervorteil: Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe absetzen.
Und nicht zuletzt können auch Sie als Unternehmer auf mehrere Arten direkt von einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung profitieren. Einerseits natürlich dadurch, dass Ihre Mitarbeiter bei entsprechender medizinischer Versorgung schneller wieder arbeitsfähig sind und andererseits können die Kosten für einen solchen Vertrag als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was wiederum positive Auswirkungen auf Ihre Geschäftszahlen haben kann.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
<!––> <!– Ein Berechnungsbeispiel:
Entgeltumwandlung Jahresgehalt
ohne: 150.000,00 € / mit: 150.000,00 €
+ Sonderzahlung
ohne: 25.000,00 € / mit: 25.000,00 €
./. Umwandlung
ohne: – € / mit: 25.000,00 €
Zu versteuendes EK
ohne: 175.000,00 € / mit: 150.000,00 €
Gesamtsteuerbelastung
ohne: 55.864,44 € / mit: 44.115,00 €
= Steuerentlastung
ohne: – € / mit: 11.749,44 €
Einkommen nach Steuer
ohne: 119.135,56 € / mit: 105.885,00 €
= Nettoaufwand BilMoG
ohne: – € / mit: 13.250,56 €
Folgende Parameter liegen dem Beispiel zu Grunde: Name: Sonja Sonnig, Geb. 01.03.1971, Status: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerklasse III/0, nicht KiSt-pflichtig, 600 € PKV, Umwandlungsbetrag: 25.000 €, UW-Zeitpunkt: 01.03.2022, Auszahlung: 01.03.2039, Aufschubzeit: 17 Jahre
–> <!– Kurze steuerliche Betrachtung Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihre Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an die Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn und somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
–> <!– https://youtu.be/RU1OF8tndz8 –> <!–in der Regel möglich ab drei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen gesamtheitliche Betrachtung und Bewertung des Schadenverlaufs Ihrer gesamten Fahrzeugflotte individueller Schadenfreiheitsverlauf wird im Hintergrund weitergeführt (z. B. für Übertragung auf Firmeninhaber) individuelle Leistungsbausteine können berücksichtigt werden (z. B. GAP-Deckung für die Leasingfahrzeuge) günstiges Preisgefüge –> <!– So können Sie Ihre Firma schützen: D & O-Versicherung („Managerhaftpflicht“) deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden. –> <!– Hier kann ein GGF persönlich
haften: Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nur unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr –> <!– Kurzinformation Vorsorge für schwere Krankheiten Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 Euro absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person. Vorsorge für den Todesfall Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 Euro absicherbar. Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein. –> <!–
Chefarztbehandlung als Weihnachtsgeschenk?
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer. Nicht umsonst kennt nahezu jede Region die Redewendung „Nicht geschimpft ist genug gelobt…“. Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen. Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet – und proftieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne zeigen wir Ihnen mehr zum Thema.
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Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus “ich könnte…” ein “ach, hätte ich nur…!” geworden ist.
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