Die Preise steigen, die Wirtschaft wandelt sich und mittendrin Ihr Betrieb: Maschinen, Einrichtung, IT, Gebäude. Alles, was Ihr Unternehmen ausmacht, ist heute spürbar teurer als noch vor ein paar Jahren. Spiegelt sich das auch in Ihrer Versicherungssumme wider? Genau hier lauert nämlich ein oft unterschätztes Risiko: die Unterversicherung. Klingt sperrig, ist im Ernstfall aber fatal, denn dann reicht die abgesicherte Summe schlicht nicht aus, um den tatsächlichen Schaden zu decken. Und die Differenz? Die zahlen Sie. Aus eigener Tasche.
<!––> Warum es gerade jetzt brisant wird:
Durch die Inflationsrate steigen nicht nur Lebensmittelpreise oder Energie, sondern auch der Wiederbeschaffungswert von Büroausstattung, Produktionsanlagen oder Gebäuden. Viele Sachversicherungen beruhen jedoch auf Werten, die längst veraltet sind. Das kann bedeuten, dass Ihr Betrieb womöglich schlechter abgesichert ist, als Sie denken. Man spricht hier von einer Unterversicherung. Diese liegt vor, wenn der tatsächliche Neuwert Ihres Betriebs/der versicherten Objekte höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall wird dann nämlich anteilig gekürzt. Liegt die Versicherungssumme beispielsweise 30 Prozent unter dem Wert der versicherten Sachen, zahlt der Versicherer anteilig 30 Prozent weniger im Schadenfall. Besonders betroffen sind im Gewerbebereich Inhalts- und Gebäudeversicherungen, Maschinen- oder Elektronikversicherungen oder Betriebsunterbrechungsversicherungen. Generell gilt: Je komplexer der Betrieb, desto größer die Gefahr, dass Werte unbemerkt steigen – und mit ihnen die Deckungslücke.
Stellen Sie daher sicher, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des zu versichernden Risikos widerspiegelt: Welche Werte haben sich in Ihrem Betrieb verändert? Gab es neue Maschinen, zusätzliche Räume, gestiegene Umsätze, veränderte Mitarbeiterzahlen oder mehr Homeoffice-Ausstattung? All das beeinflusst den Versicherungsbedarf. Eine regelmäßige Prüfung der Versicherungssumme ist die Grundvoraussetzung, um keine Unterversicherung zu riskieren. Ein besonderes Augenmerk verdient in diesem Zusammenhang auch der Unterversicherungsverzicht in vielen Gewerbetarifen. Gern informieren wir Sie persönlich zu unseren Lösungen.
Nutzen Sie auch die Gelegenheit und lassen Sie Ihre bestehenden Policen von uns checken. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen auch morgen noch auf sicherem Fundament steht. Kurzum: Lieber einmal zu viel geprüft, als im Ernstfall zu wenig versichert. Wir sind für Sie da!
Gerne beraten wir Sie umfassend, wie beide Versicherungen optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. So bleibt Ihr Betrieb bei steigenden Anforderungen in der digitalen Welt bestens geschützt.
<!––> <!–Wir laden Sie dazu ein, mehr über nachhaltigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen in Erfahrung zu bringen und sich aktiv am Wandel zu beteiligen, um eine grünere Zukunft für kommende Generationen zu gestalten. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten.
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<!––> <!– Ein Berechnungsbeispiel:
Entgeltumwandlung Jahresgehalt
ohne: 150.000,00 € / mit: 150.000,00 €
+ Sonderzahlung
ohne: 25.000,00 € / mit: 25.000,00 €
./. Umwandlung
ohne: – € / mit: 25.000,00 €
Zu versteuendes EK
ohne: 175.000,00 € / mit: 150.000,00 €
Gesamtsteuerbelastung
ohne: 55.864,44 € / mit: 44.115,00 €
= Steuerentlastung
ohne: – € / mit: 11.749,44 €
Einkommen nach Steuer
ohne: 119.135,56 € / mit: 105.885,00 €
= Nettoaufwand BilMoG
ohne: – € / mit: 13.250,56 €
Folgende Parameter liegen dem Beispiel zu Grunde: Name: Sonja Sonnig, Geb. 01.03.1971, Status: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerklasse III/0, nicht KiSt-pflichtig, 600 € PKV, Umwandlungsbetrag: 25.000 €, UW-Zeitpunkt: 01.03.2022, Auszahlung: 01.03.2039, Aufschubzeit: 17 Jahre
–> <!– Kurze steuerliche Betrachtung Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihre Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an die Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn und somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
–> <!– https://youtu.be/RU1OF8tndz8 –> <!–in der Regel möglich ab drei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen gesamtheitliche Betrachtung und Bewertung des Schadenverlaufs Ihrer gesamten Fahrzeugflotte individueller Schadenfreiheitsverlauf wird im Hintergrund weitergeführt (z. B. für Übertragung auf Firmeninhaber) individuelle Leistungsbausteine können berücksichtigt werden (z. B. GAP-Deckung für die Leasingfahrzeuge) günstiges Preisgefüge –> <!– So können Sie Ihre Firma schützen: D & O-Versicherung („Managerhaftpflicht“) deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden. –> <!– Hier kann ein GGF persönlich
haften: Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nur unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr –> <!– Kurzinformation Vorsorge für schwere Krankheiten Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 Euro absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person. Vorsorge für den Todesfall Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 Euro absicherbar. Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein. –> <!–
Chefarztbehandlung als Weihnachtsgeschenk?
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer. Nicht umsonst kennt nahezu jede Region die Redewendung „Nicht geschimpft ist genug gelobt…“. Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen. Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet – und proftieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne zeigen wir Ihnen mehr zum Thema.
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Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus “ich könnte…” ein “ach, hätte ich nur…!” geworden ist.
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