Was, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, beispielsweise ein Brand, Ihre Betriebsstätte oder Geschäftseinrichtung beschädigt? Schlimm, werden Sie denken, aber Sie seien ja versichert. Soweit (hoffentlich) richtig. Lassen Sie uns daher einen kurzen Blick auf die entsprechende Versicherungssparte, die gewerbliche Inhaltsversicherung, werfen:
Sie schützt bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge. Im Schadenfall erstattet die Inhaltsversicherung grundsätzlich den Neuwert einer Sache. Das ist gut! Allerdings – und dieser Punkt ist vielen oft nicht klar – mit einer entscheidenden Einschränkung:
Wenn der Zeitwert nach Gutachten weniger als 40 Prozent des aktuellen Neuwerts beträgt, wird lediglich nach dem Zeitwert entschädigt – also danach, was die Sachen tatsächlich noch wert sind.
Nicht selten stellt sich in vielen Fällen heraus, dass der Zeitwert von Ausrüstung, Einrichtung usw. tatsächlich erheblich niedriger ist als der Wert, den die Sachen für Ihr Unternehmen darstellen. Das könnte bedeuten, dass Sie im Schadenfall neben den Kosten für einen möglichen Produktions-/Betriebsausfall erhebliche Kosten selbst tragen müssen, um die Differenz zwischen dem Zeit- und dem Neuwert auszugleichen. Die „Goldene Regel“ schützt Sie vor dieser finanziellen Belastung und gewährleistet, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit ohne unnötige finanzielle Engpässe fortsetzen können – frei nach dem Motto „Neu für Alt“.
Um die Vorteile der „Goldenen Regel“ in der Inhaltsversicherung zu nutzen, ist es entscheidend, einen Versicherungsvertrag zu wählen, der diese Klausel einschließt. Als erfahrene Experten stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre bestehenden Verträge zu prüfen und den optimalen Schutz für Ihr Unternehmen zu finden.
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<!–Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden die Last langer Krankenstände
Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitgeber zu entscheiden – oder trotz anderer Angebote, dem alten Arbeitgeber die Treue zu halten. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein recht neues Mittel, das Sie als Arbeitgeber attraktiver machen kann. Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so z. B. in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch die Möglichkeiten dieser neuen, interessanten Versicherungsform.–>
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