Hierzulande ist die Verschuldenshaftung (wer einem Dritten Schaden zufügt, ist zur Zahlung von Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verpflichtet) gesetzlich geregelt. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen sie nicht zur Anwendung kommt.
Ein jüngstes Gerichtsurteil befasste sich mit einem solchen Fall, bei dem ein Kind nach intensivem Spiel auf einem Spielgerät vor einem Geschäft die Balance verlor und gegen ein Schaufenster fiel. Das Schaufenster wurde dabei stark beschädigt. Das Gericht war der Auffassung, dass das Kind für den entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden könne, da keine schuldhafte Verursachung vorlag. Der betroffene Ladenbesitzer muss als Konsequenz die Reparaturkosten selbst tragen.
Schaufenster sind oft besonderen Risiken ausgesetzt, sei es durch Unfälle, Vandalismus oder ungewöhnliche Ereignisse wie im beschriebenen Fall. Da der Aufschub einer Reparatur oft undenkbar ist, erweist sich eine Glasversicherung in solchen Fällen als äußerst empfehlenswert, da sie Schäden abdeckt, die durch Bruch oder Beschädigung von Glasflächen entstehen – und zwar unabhängig davon, ob eine klassische Gefahrenursache vorliegt. Besonders für Unternehmen mit viel Kundenverkehr bzw. Läden in belebter Lage, aber auch für Geschäfte mit entsprechender Ausstattung (z. B. Spiegel, Ausstellungsvitrinen, Schaukästen, oft auch Leuchtreklametafeln usw.) ist der Schutz durch eine Glasversicherung daher ein wichtiger Bestandteil der Risikovorsorge. So bleibt der Geschäftsbetrieb weitestgehend ungestört und plötzliche Kostenbelastungen werden vermieden. <!–Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
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<!–Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden die Last langer Krankenstände
Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitgeber zu entscheiden – oder trotz anderer Angebote, dem alten Arbeitgeber die Treue zu halten. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein recht neues Mittel, das Sie als Arbeitgeber attraktiver machen kann. Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so z. B. in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch die Möglichkeiten dieser neuen, interessanten Versicherungsform.–>
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