Der Klimawandel macht sich bemerkbar und das nicht nur in der Statistik. Immer häufiger warnt der Deutsche Wetterdienst vor schweren Unwettern, Starkregen und Überschwemmungen. Die Schäden, die daraus entstehen, sind längst keine Ausnahme mehr, und doch sind viele Unternehmen auf solche Naturereignisse nicht ausreichend vorbereitet. Oder haben Sie sich schon einmal gefragt, wie gut Ihr Betrieb gegen die Folgen solcher Extremereignisse abgesichert ist?
<!––> Ein plötzliches Unwetter, eine vollgelaufene Halle, beschädigte Maschinen – und auf einmal steht der Betrieb still. Solche Szenarien sind leider keine Seltenheit mehr. Laut aktuellen Zahlen nimmt die Anzahl der Elementarschäden in Deutschland kontinuierlich zu. Nicht nur die unmittelbaren Schäden an Gebäuden und Inventar belasten die Firmen, sondern auch die Betriebsunterbrechungen, die damit einhergehen. Wenn die Produktion ruht, Kundenaufträge nicht bearbeitet werden können und der Umsatz ausbleibt, wird es für ein Unternehmen schnell existenzbedrohend.
Viele Unternehmen verlassen sich trotzdem noch immer auf die klassische Sachversicherung als einzigen Rettungsschirm – ein Trugschluss, denn ohne eine gezielte Absicherung gegen Extremwetterphänomene bleiben viele Kosten unversichert. Ein schwerer Fehler, der im Ernstfall teuer werden kann.
Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen. Eine Elementarschadenversicherung kann als zusätzlicher Baustein in bestehende gewerbliche Versicherungen wie dem Betriebsgebäudeschutz oder einer Inhaltsversicherung eingebunden werden. Damit schützen Sie nicht nur Ihr Gebäude, sondern auch Inventar, Maschinen und Lagerbestände. Zudem lassen sich Ausfälle durch Betriebsunterbrechungen mitversichern. So bleiben Sie auch im Ernstfall handlungsfähig.
Die Wetterextreme werden zwar auch künftig nicht weniger, doch Sie können vorbereitet sein. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten, Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Starkregen, Überschwemmungen, Erdrutschen und anderen Elementarschäden zu schützen.
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre aktuelle Absicherung werfen und mögliche Lücken schließen. Melden Sie sich für eine unverbindliche Beratung, damit das nächste Unwetter für Ihren Betrieb nicht zur Existenzfrage wird. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu Ihnen passt.
<!––> <!–Wir laden Sie dazu ein, mehr über nachhaltigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen in Erfahrung zu bringen und sich aktiv am Wandel zu beteiligen, um eine grünere Zukunft für kommende Generationen zu gestalten. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten.
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<!––> <!– Ein Berechnungsbeispiel:
Entgeltumwandlung Jahresgehalt
ohne: 150.000,00 € / mit: 150.000,00 €
+ Sonderzahlung
ohne: 25.000,00 € / mit: 25.000,00 €
./. Umwandlung
ohne: – € / mit: 25.000,00 €
Zu versteuendes EK
ohne: 175.000,00 € / mit: 150.000,00 €
Gesamtsteuerbelastung
ohne: 55.864,44 € / mit: 44.115,00 €
= Steuerentlastung
ohne: – € / mit: 11.749,44 €
Einkommen nach Steuer
ohne: 119.135,56 € / mit: 105.885,00 €
= Nettoaufwand BilMoG
ohne: – € / mit: 13.250,56 €
Folgende Parameter liegen dem Beispiel zu Grunde: Name: Sonja Sonnig, Geb. 01.03.1971, Status: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerklasse III/0, nicht KiSt-pflichtig, 600 € PKV, Umwandlungsbetrag: 25.000 €, UW-Zeitpunkt: 01.03.2022, Auszahlung: 01.03.2039, Aufschubzeit: 17 Jahre
–> <!– Kurze steuerliche Betrachtung Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihre Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an die Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn und somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
–> <!– https://youtu.be/RU1OF8tndz8 –> <!–in der Regel möglich ab drei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen gesamtheitliche Betrachtung und Bewertung des Schadenverlaufs Ihrer gesamten Fahrzeugflotte individueller Schadenfreiheitsverlauf wird im Hintergrund weitergeführt (z. B. für Übertragung auf Firmeninhaber) individuelle Leistungsbausteine können berücksichtigt werden (z. B. GAP-Deckung für die Leasingfahrzeuge) günstiges Preisgefüge –> <!– So können Sie Ihre Firma schützen: D & O-Versicherung („Managerhaftpflicht“) deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden. –> <!– Hier kann ein GGF persönlich
haften: Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nur unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr –> <!– Kurzinformation Vorsorge für schwere Krankheiten Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 Euro absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person. Vorsorge für den Todesfall Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 Euro absicherbar. Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein. –> <!–
Chefarztbehandlung als Weihnachtsgeschenk?
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer. Nicht umsonst kennt nahezu jede Region die Redewendung „Nicht geschimpft ist genug gelobt…“. Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen. Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet – und proftieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne zeigen wir Ihnen mehr zum Thema.
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Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus “ich könnte…” ein “ach, hätte ich nur…!” geworden ist.
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Bildnachweis
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ClipDealer #148169 (Stethoskop) | Urheber: Colour
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ClipDealer #B:203050678 (Lächelnder Chef schüttelt fröhlich fröhliche Mitarbeiterinnen die Hand, belohnt aufgeregte Mitarbeiter oder gratuliert Partner mit Leistung, Team applaudiert) | Urheber: Milkos
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ClipDealer #B:270277588 (selektiver Fokus des gestikulierenden Mannes beim Betrachten des Klemmbretts in der Nähe der Frau) | Urheber: HayDmitriy
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ClipDealer #B:285894982 (Nahaufnahme von Autorädern Gummireifen im Tiefschnee. Verkehr) | Urheber: bilanol.i.ua
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ClipDealer #B:381188056 (Ein Buchhalter arbeitet mit Papieren und überprüft die finanzielle Leistungsfähigkeit. Papierarbeit im Büro.) | Urheber: designer491
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ClipDealer #B:75427093 (Deutscher Reisepass und Impfpass) | Urheber: dstaerk
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ClipDealer #B:16875861 (geflutete Rohre, Schläuche, Maschinen und Kraftwerke) | Urheber: Kasza
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ClipDealer #B:314015698 (Niedliche kaukasische lächelnde blonde Frau im Pullover mit Geldscheinen in der einen Hand und in der anderen Smartphone. Auf dem Tisch liegen Laptop und Scheine. Wohnungseinrichtung.) | Urheber: dusanpetkovic