Homöopathie beruht auf der Annahme, dass für die Behandlung ein Arzneimittel anzuwenden ist, das in höherer Konzentration an Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit (Ähnlichkeitsprinzip). Vereinfacht dargestellt wird eine Ursubstanz so lange verdünnt, bis sie die gewünschte Potenz erreicht hat. Die Ursubstanz ist dann in der Regel nicht mehr nachweisbar, so stark wird verdünnt. In diesem Zusammenhang wird oft z. B. vom „Erinnerungsvermögen des Wassers“ gesprochen. Das wirkt auf manchen befremdlich. Entsprechend wird seit vielen Jahren über die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien gestritten. Die einen argumentieren „was heilt, hat recht“, die anderen damit, dass wissenschaftlich keine über den Placeboeffekt hinausgehende Wirkung nachgewiesen werden kann. Dass die meisten Krankenkassen für diese Alternativmedizin aufkommen, ist vielen ein Dorn im Auge. Jahr für Jahr fließen Millionen an Beitragseinnahmen in die Homöopathie, was angesichts immer leererer Kassen infrage gestellt wird. Erstmals sprach nun ein Bundesgesundheitsminister öffentlich darüber, die Homöopathie aus dem Leistungskatalog der Kassen zu entfernen.
<!––> Egal ob als Globuli oder als Tropfen, viele Patienten schwören auf diese Mittel und möchten nicht auf sie verzichten. Was sollen diese tun? Ist das Ende der Homöopathie nah? Nein, das ganz sicher nicht. Aber wer sich so behandeln lassen möchte, muss, wenn es zur Streichung kommt, selbst dafür aufkommen. Alternativ können dies auch bestimmte ambulante Zusatzversicherungstarife übernehmen – zumindest bis zur jeweiligen Erstattungsobergrenze. In der Regel kommen diese Tarife dann auch noch für weitere Leistungen auf. Das können beispielsweise Heilpraktikerleistungen sein oder Osteopathie. Hier muss man einfach schauen, was einem wichtig ist. Meist hat der Markt eine Lösung dafür.
Bei aller Alternativmedizin sollte jedoch nicht vergessen werden, dass gerade schwere Erkrankungen kaum ohne konventionelle Medizin in den Griff zu bekommen sind. Auch bei dieser gibt es viele Fragen: Wer behandelt mich? Welche Therapien werden übernommen? Wie werde ich untergebracht, falls ich stationär behandelt werden muss? Oder nehmen Sie den eher harmlosen Fall eines zu ersetzenden Zahns. Auch hier wäre für den Königsweg Implantat leider der eigene Geldbeutel aufzumachen, um zur Kassenleistung zuzuzahlen. Wir raten daher jedem, sich in Ruhe Gedanken darüber zu machen, wie er sich Behandlungen auch in einem ernsten Fall vorstellt. Für sich, den Partner, die Kinder… In vielen Bereichen sind Verbesserungen über Zusatzschutz möglich. Und gerade bei Kindern bedeutet hervorragender Schutz nicht, dass monatlich ein Vermögen ausgegeben werden muss.
Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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Summenanpassung in der Arbeitskraftabsicherung – Sie müssen davon leben können …
So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.
Die Zahl, die dort steht, ist ein Bruttobetrag!
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DIE VERSCHIEDENEN MÖGLICHKEITEN DER ABSICHERUNG
• Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsversicherung:
sollte man haben – schließt die Einkommenslücke durch monatliche Rentenzahlung
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
ggf. sinnvoll, wenn eine BU-Versicherung nicht möglich ist – erweitert den staatlichen Schutz
• Dread Disease/Schwere Krankheiten Versicherung:
Ergänzung/Alternative zu BU – Auszahlung eines Einmalbetrags, der z.B. zur Unterstützung der Genesung verwendet werden kann
• Funktionelle Invaliditäts-/
Grundfähigkeitenversicherung:
kann Alternative zu BU und/oder Dread Disease sein – Rentenleistung und diverse Bausteine möglich
• Private Unfallversicherung mit Invaliditätsrente:
Basisschutz für (fast) Jeden – Rente und/oder Einmalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung
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In Euro und Cent: Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allgemein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I:
mtl. Ersparnis: 29,41 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 9.528,84 Euro
3 % p. a. – 14.600,71 Euro
5 % p. a. – 19.816,37 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III:
mtl. Ersparnis: 20,20 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 6.544,80 Euro
3 % p. a. – 10.028,37 Euro
5 % p. a. – 13.610,70 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
–> <!– Schützen Sie sich vor:
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten ab diesem Jahr erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes macht dies möglich.
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 auf 22.000 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
–> <!– Kostenrisiko Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzenwollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. –> <!– Krebs bleibt für jeden Thema! Eine gute halbe Million Menschen erkranken in Deutschland Jahr für Jahr an Krebs. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist die Tendenz steigend.
Die häufigsten Krebsarten… bei Männern: Prostatakrebs. Dritthäufigste Todesursache bei Männern. 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr. bei Frauen: Brustkrebs. Jede achte Frau erkrankt im Lauf ihres Lebens. 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr.
221.000 Menschen aller Altersgruppen sterben in unserem Land jährlich an einer Krebserkrankung. Das Zahlenmaterial stützt sich auf Angaben der Deutschen Krebshilfe sein. –> <!– eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben, der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet und nur bei Pedalbetrieb arbeitet. –>
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