Nicht selten tauchen beim Laien Fragen zur Abgrenzung zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf. Besonders dann, wenn es um Küchen oder Bodenbeläge geht, ist die Verwirrung groß. Wir klären auf:
<!––> Einbauküchen sind maßangefertigte Küchen, die speziell für bestimmte Räume oder dafür vorgesehene Nischen hergestellt und eingebaut werden. Da sie nicht ohne Weiteres und ohne Wertverlust entfernt oder ausgetauscht werden können, fallen Einbauküchen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung – der Ihres Vermieters oder der eigenen. Sollten Sie als Mieter eine Einbauküche beschädigen, trägt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Kosten – sofern Mietsachschäden mitversichert sind.
Der Begriff „Anbauküche“ wird in der Umgangssprache recht selten verwendet. Es handelt sich dabei um solche Küchen bzw. Küchenzeilen, die meist serienmäßig hergestellt wurden. Da sie meist problemlos abmontiert und – beispielsweise in einer anderen Immobilie – wieder aufgebaut werden können, zählen sie zum beweglichen Inventar und sind daher in der Hausratversicherung abgedeckt. Achtung: Bei Schäden an einer Anbauküche leistet die Privathaftpflicht hingegen nicht, da Hausratgegenstände nicht durch den Punkt Mietsachschäden abgedeckt sind. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb manche Vermieter neben der Privathaftpflicht- auch eine Hausratversicherung vom Mieter erwarten.
In diesem Zusammenhang sei noch auf die Glasversicherung hingewiesen. Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen versichert, also auch z. B. ein Glaskochfeld oder die Backofentür. Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Die Glasversicherung ist speziell für Mieter empfehlenswert, da auch Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung erstattet werden.
Auch bei Bodenbelägen stellt sich die Frage, welche Versicherung im Schadenfall zuständig ist. Gerade wenn teure Böden wie Echtholzparkett oder hochwertige Teppichböden verlegt wurden, ist es umso ärgerlicher, wenn diese beschädigt werden. In der Versicherungspraxis sind vor allem Feuer und Wasser die zwei Hauptgründe, die Schäden an Böden hervorrufen können. Sobald nur ein Teil des Bodenbelags beschädigt wird, bleibt oft keine Alternative, als diesen komplett zu ersetzen.
Grundsätzlich gilt: Vom Eigentümer eingebrachtes Parkett, Laminat und fest verklebter Teppichboden sind über die Gebäudeversicherung versichert. Werden diese ausgetauscht (z. B. auch vom Mieter), sind sie weiterhin versichert. Werden allerdings nachträglich Sachen eingefügt (also nicht als Ersatz für bestehende), dann sind diese nur in der Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Vom Mieter eingebrachte Bodenbeläge sind in der Regel über die Hausratversicherung versichert. Hier gilt: In der Hausratversicherung sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrentragung), versichert.
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, sich eingehend über bestehende Versicherungsverträge informieren zu lassen. So stellen Sie sicher, dass sowohl Ihr Inventar als auch das Gebäude selbst optimal abgesichert sind. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.
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Summenanpassung in der Arbeitskraftabsicherung – Sie müssen davon leben können …
So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.
Die Zahl, die dort steht, ist ein Bruttobetrag!
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DIE VERSCHIEDENEN MÖGLICHKEITEN DER ABSICHERUNG
• Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsversicherung:
sollte man haben – schließt die Einkommenslücke durch monatliche Rentenzahlung
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
ggf. sinnvoll, wenn eine BU-Versicherung nicht möglich ist – erweitert den staatlichen Schutz
• Dread Disease/Schwere Krankheiten Versicherung:
Ergänzung/Alternative zu BU – Auszahlung eines Einmalbetrags, der z.B. zur Unterstützung der Genesung verwendet werden kann
• Funktionelle Invaliditäts-/
Grundfähigkeitenversicherung:
kann Alternative zu BU und/oder Dread Disease sein – Rentenleistung und diverse Bausteine möglich
• Private Unfallversicherung mit Invaliditätsrente:
Basisschutz für (fast) Jeden – Rente und/oder Einmalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung
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In Euro und Cent: Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allgemein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I:
mtl. Ersparnis: 29,41 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 9.528,84 Euro
3 % p. a. – 14.600,71 Euro
5 % p. a. – 19.816,37 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III:
mtl. Ersparnis: 20,20 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 6.544,80 Euro
3 % p. a. – 10.028,37 Euro
5 % p. a. – 13.610,70 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
–> <!– Schützen Sie sich vor:
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten ab diesem Jahr erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes macht dies möglich.
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 auf 22.000 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
–> <!– Kostenrisiko Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzenwollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. –> <!– Krebs bleibt für jeden Thema! Eine gute halbe Million Menschen erkranken in Deutschland Jahr für Jahr an Krebs. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist die Tendenz steigend.
Die häufigsten Krebsarten… bei Männern: Prostatakrebs. Dritthäufigste Todesursache bei Männern. 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr. bei Frauen: Brustkrebs. Jede achte Frau erkrankt im Lauf ihres Lebens. 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr.
221.000 Menschen aller Altersgruppen sterben in unserem Land jährlich an einer Krebserkrankung. Das Zahlenmaterial stützt sich auf Angaben der Deutschen Krebshilfe sein. –> <!– eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben, der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet und nur bei Pedalbetrieb arbeitet. –>
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