Der Autor dieser Zeilen befand sich über den letzten Weihnachtseinkäufen bei einem großen Onlineversandhandel, als ihm eine seltsame Gerätschaft vorgeschlagen wurde. Das könne für ihn doch auch interessant sein, mutmaßte der Algorithmus. Erst eine Woche zuvor hatte man ja mal geschaut, ob Holzbriketts evtl. zu überraschend günstigen Preisen zu haben wären. Aber was war das für ein Gerät? Die Produktbeschreibung stellte es als Brikettpresse vor, mit deren Hilfe man sein in der Badewanne eingeweichtes Altpapier zu handlichen Briketts formen kann. Schräg. Google ergänzte dieses neue Themengebiet mit einem Heizwert, der Kohle ähnelt – aber auch der Warnung vor Bestandteilen wie Druckerschwärze, Lacken und Farben. Und aus den hinteren Bereichen der Erinnerungen schallte eine warnende Stimme, dass man Rußablagerungen im Schornstein provoziert, wenn man mit Papier und Pappe heizt. Mit dem Bild eines Schornsteinbrandes im Kopf wurde diese Alternative auch schon wieder verworfen, bevor sie Wurzeln schlagen konnte.
<!––> Die hohen Energiekosten lassen Menschen kreativ werden. Wer wäre noch vor ein paar Jahren auf die Idee gekommen, sich aus Blumentöpfen einen Teelichtofen zu basteln? Oder kennen Sie beispielsweise auch jemanden, der eine kleine Gasflasche mit Heizstrahler im Esszimmer stehen hat? Die Gefahr durch Kohlenmonoxid scheint man da auszublenden. Und wer weiß, womit gerade jetzt noch experimentiert wird. Wir glauben, wenn diese „Alternativen“ beim Heizen echte Alternativen wären, dann hätten sie sich bereits vor Längerem als Hauptlösung durchgesetzt. So bieten sie leider auf der einen Seite keine vollwertige Heizwirkung, dafür auf der anderen Seite aber verschiedene Gefahren.
Neben dem Risiko, sich selbst zu vergiften oder sich Verbrennungen zuzuziehen, kann natürlich auch der Wohnraum leiden. Da haben wir die Wasserleitungen. Bei zweistelligen Minusgraden darf man sich schon sorgen, dass die nicht zufrieren. Da haben wir die Gefahr von Schimmel, da sich neben den vielen kleinen Wärmeherden auch viele Kältestellen bilden, an denen Luft kondensiert. Und den Schornsteinbrand durch Rußablagerung haben wir eingangs ja schon erwähnt.
Jetzt ist ein entsprechend der Witterung angemessenes Beheizen des Wohnraums auch noch eine Obliegenheit der Wohngebäudeversicherung. Wenn der Gutachter in der kalten Bude steht, wird ihm klar werden, dass hier nicht ordentlich geheizt wurde. Das kann zu Leistungskürzungen bis auf null führen. So viel kann man gar nicht beim Heizen gespart haben, dass sich das rechnet. Zwar decken moderne Tarife diese Obliegenheitsverletzungen inzwischen oft zumindest bis zu einer gewissen Obergrenze. Dies aber in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit. Hier wird ja bewusst und vorsätzlich verstoßen und man wird unterstellt bekommen, dass man mögliche Folgen durchaus billigend in Kauf genommen hat. Verzichten Sie einfach auf Experimente oder auch darauf, Räume nur temporär oder gar nicht zu heizen. Am Ende tun Sie sich damit keinen Gefallen.
Sie möchten wissen, wie das Thema „Obliegenheitsverletzung“ in Ihrem Vertrag geregelt ist? Oder ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind immer sehr gerne für Sie da!
Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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Summenanpassung in der Arbeitskraftabsicherung – Sie müssen davon leben können …
So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.
Die Zahl, die dort steht, ist ein Bruttobetrag!
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DIE VERSCHIEDENEN MÖGLICHKEITEN DER ABSICHERUNG
• Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsversicherung:
sollte man haben – schließt die Einkommenslücke durch monatliche Rentenzahlung
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
ggf. sinnvoll, wenn eine BU-Versicherung nicht möglich ist – erweitert den staatlichen Schutz
• Dread Disease/Schwere Krankheiten Versicherung:
Ergänzung/Alternative zu BU – Auszahlung eines Einmalbetrags, der z.B. zur Unterstützung der Genesung verwendet werden kann
• Funktionelle Invaliditäts-/
Grundfähigkeitenversicherung:
kann Alternative zu BU und/oder Dread Disease sein – Rentenleistung und diverse Bausteine möglich
• Private Unfallversicherung mit Invaliditätsrente:
Basisschutz für (fast) Jeden – Rente und/oder Einmalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung
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In Euro und Cent: Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allgemein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I:
mtl. Ersparnis: 29,41 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 9.528,84 Euro
3 % p. a. – 14.600,71 Euro
5 % p. a. – 19.816,37 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III:
mtl. Ersparnis: 20,20 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 6.544,80 Euro
3 % p. a. – 10.028,37 Euro
5 % p. a. – 13.610,70 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
–> <!– Schützen Sie sich vor:
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten ab diesem Jahr erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes macht dies möglich.
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 auf 22.000 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
–> <!– Kostenrisiko Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzenwollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. –> <!– Krebs bleibt für jeden Thema! Eine gute halbe Million Menschen erkranken in Deutschland Jahr für Jahr an Krebs. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist die Tendenz steigend.
Die häufigsten Krebsarten… bei Männern: Prostatakrebs. Dritthäufigste Todesursache bei Männern. 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr. bei Frauen: Brustkrebs. Jede achte Frau erkrankt im Lauf ihres Lebens. 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr.
221.000 Menschen aller Altersgruppen sterben in unserem Land jährlich an einer Krebserkrankung. Das Zahlenmaterial stützt sich auf Angaben der Deutschen Krebshilfe sein. –> <!– eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben, der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet und nur bei Pedalbetrieb arbeitet. –>
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- Clipdealer #8039299 (single family house – shot 05) | Urheber: marog-pixcells
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- Clipdealer #B:270568016 (Gesundheits- / Medizintourismus oder Auslandsreisekonzept.) | Urheber: afaizal
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- Clipdealer #B:462018226 (Ein kranker Mann sitzt zu Hause auf einem grauen Sofa mit weißer Decke. Krankheit, Schutz, Coronavirus, Krankheit, Grippe.) | Urheber: dmitrytph
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