Gute Vorsätze für das neue Jahr?
So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.
Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod. An ihm kommt keiner vorbei. Daher sollte man dieses Thema auch nicht tabuisieren. Besser ist es, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und die nötigen Weichen zu stellen – mit dem Problem werden spätestens in Ihrem eigenen Todesfall Ihre Angehörigen konfrontiert.
Und je jünger Sie bei Ihrem Ableben sind, desto größere finanzielle Lücken entstehen für die eigene Familie. Für viele Menschen stellt sich die Frage der Todesfallabsicherung oft nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung – und meist auch nur dann, wenn die finanzierende Bank einen solchen Schutz fordert. Eine solche Absicherung ist gut und sinnvoll. Achtet man darauf, dass Versicherungssumme und Laufzeit auch auf den gesamten Finanzierungszeitraum abgestimmt sind, bleibt der Familie zumindest die Belastung einer monatlichen Rate erspart. Doch was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Diese sinken in vielen Bereichen kaum oder gar nicht, nur weil eine Person weniger im Haus wohnt. Heizung, Strom, Gas, Versicherungsbeiträge etc. – viele Belastungen bleiben weitestgehend bestehen. Die gesetzliche Rente kennt zwar die Witwen- bzw. Witwerrente; diese wird allerdings mit dem laufenden Einkommen eines Ehepartners verrechnet. Dass man es generell am Lebensstandard spüren wird, wenn ein Einkommen fehlt, liegt auf der Hand. Neben einer zweckgebundenen sollten Sie daher auch eine zweckoffene Absicherung vorweisen können, über die Ihre Familie im Fall der Fälle frei verfügen kann: Drei bis fünf Jahresnettogehälter sollten Sie dabei einplanen. Jeder Partner sollte zudem über eine eigene Absicherung verfügen. Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle – einen sinnvollen Schutz gibt es bereits für kleines Geld. Sie können schließlich nicht wissen, was das Schicksal für Sie bereithält.
Risikolebensversicherung zum Schutz der Familie Ein Rechenbeispiel:
Ein Angestellter mit 40 000 Euro Bruttojahresgehalt sollte mit einer Todesfallsumme zwischen 120 000 und 200 000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50 000 Euro abgezahlt wird, sollte die Todesfallsumme auf 170 000 bzw. 250 000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.
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In Euro und Cent: Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allgemein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I:
mtl. Ersparnis: 29,41 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 9.528,84 Euro
3 % p. a. – 14.600,71 Euro
5 % p. a. – 19.816,37 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III:
mtl. Ersparnis: 20,20 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 6.544,80 Euro
3 % p. a. – 10.028,37 Euro
5 % p. a. – 13.610,70 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
–> <!– Schützen Sie sich vor:
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten ab diesem Jahr erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes macht dies möglich.
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 auf 22.000 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
–> <!– Kostenrisiko Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzenwollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. –> <!– Krebs bleibt für jeden Thema! Eine gute halbe Million Menschen erkranken in Deutschland Jahr für Jahr an Krebs. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist die Tendenz steigend.
Die häufigsten Krebsarten… bei Männern: Prostatakrebs. Dritthäufigste Todesursache bei Männern. 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr. bei Frauen: Brustkrebs. Jede achte Frau erkrankt im Lauf ihres Lebens. 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr.
221.000 Menschen aller Altersgruppen sterben in unserem Land jährlich an einer Krebserkrankung. Das Zahlenmaterial stützt sich auf Angaben der Deutschen Krebshilfe sein. –> <!– eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben, der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet und nur bei Pedalbetrieb arbeitet. –>
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