Vor einer Urlaubsreise möchte niemand an Krankheiten, Unfälle, Reiseabbruch, Gepäckdiebstahl oder Streit mit dem Reiseveranstalter denken. Damit der Traumurlaub aber nicht zum Albtraum wird, informieren wir kurz über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Reise.
<!––> 1. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist mit Sicherheit der wichtigste Schutz, um den Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt kümmern sollten. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, für die die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht aufkommt. Auch der Rücktransport nach Deutschland wird meist durch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt.
2. Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem bei teuren Reisen sinnvoll. Wenn Sie eine gebuchte Reise absagen müssen, dann fallen bei vielen Veranstaltern Stornokosten an. Kurz vor dem geplanten Reiseantritt können diese bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig ist es, bei einer Reiserücktrittsversicherung darauf zu achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel sind beispielsweise eine unerwartete Erkrankung eines Reiseteilnehmers oder der Tod eines Angehörigen versicherte Gründe. Manche Versicherer kommen auch bei überraschender Arbeitslosigkeit oder bei massiven Schäden am Eigenheim bzw. dem Hausrat (z. B. durch Feuer oder Überschwemmung) für die Kosten einer Reise auf, die dann nicht angetreten werden kann.
3. Eine Reiseabbruchversicherung kann bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis hinzu gebucht werden und springt ein, wenn Sie am Urlaubsort erkranken und die Reise deshalb vorzeitig abbrechen müssen.
Was Sie beachten müssen
• Fristen
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung muss die Dauer der Reise berücksichtigt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung muss i.d.R. spätestens 14 Tage nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für die Anmeldung von Leistungsansprüchen bei der Reiseabbruchversicherung müssen Fristen beachtet werden.
• Selbstbeteiligung
Manche Anbieter rufen sehr günstige Prämien auf, weil der Tarif eine Selbstbeteiligung enthält. Daran sollten Sie bei der Stellung von Leistungsansprüchen denken.
• Automatische Verlängerung
Während die Reiseabbruchversicherung nur für eine bestimmte Reise gebucht wird und danach endet, verlängert sich eine Auslandsreiseversicherung in der Regel von Jahr zu Jahr, wenn Sie nicht drei Monate vor Hauptfälligkeit gekündigt wird.
4. Eine Reisegepäckversicherung ersetzt den Wert von verlorenem oder gestohlenem Gepäck. Separate Verträge sind häufig relativ teuer und leisten oft nur unter strengen Auflagen. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck auf Reisen kann auch in manchen sehr guten Hausratversicherungen Bestandteil des Leistungsumfangs sein.
Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz rund um Ihre Reise zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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Summenanpassung in der Arbeitskraftabsicherung – Sie müssen davon leben können …
So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.
Die Zahl, die dort steht, ist ein Bruttobetrag!
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In Euro und Cent: Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allgemein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I:
mtl. Ersparnis: 29,41 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 9.528,84 Euro
3 % p. a. – 14.600,71 Euro
5 % p. a. – 19.816,37 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III:
mtl. Ersparnis: 20,20 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 6.544,80 Euro
3 % p. a. – 10.028,37 Euro
5 % p. a. – 13.610,70 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
–> <!– Schützen Sie sich vor:
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten ab diesem Jahr erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes macht dies möglich.
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 auf 22.000 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
–> <!– Kostenrisiko Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzenwollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. –> <!– Krebs bleibt für jeden Thema! Eine gute halbe Million Menschen erkranken in Deutschland Jahr für Jahr an Krebs. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist die Tendenz steigend.
Die häufigsten Krebsarten… bei Männern: Prostatakrebs. Dritthäufigste Todesursache bei Männern. 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr. bei Frauen: Brustkrebs. Jede achte Frau erkrankt im Lauf ihres Lebens. 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr.
221.000 Menschen aller Altersgruppen sterben in unserem Land jährlich an einer Krebserkrankung. Das Zahlenmaterial stützt sich auf Angaben der Deutschen Krebshilfe sein. –> <!– eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben, der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet und nur bei Pedalbetrieb arbeitet. –>
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