<!––> Die Pflege der eigenen Eltern ist ein höchst sensibles Thema, das sowohl familiäre als auch finanzielle Konflikte bergen kann, wenn nicht im Vorfeld die Weichen dafür richtig gestellt werden. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist – wie wir alle wissen – kostenintensiv. Was aber, wenn diese Kosten die Ersparnisse oder die Rente übersteigen? Müssen dann automatisch die Angehörigen zahlen? Wie ist das mit der Pflege und wer muss wofür aufkommen?
Die Kosten für die Pflege variieren erheblich in Abhängigkeit vom jeweiligen Pflegeheim, dem Bundesland sowie dem Pflegegrad. Dabei übernimmt die gesetzliche Pflegekasse lediglich einen Teil der anfallenden Aufwendungen. Den verbleibenden Beitrag, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, müssen Pflegebedürftige selbst finanzieren. Kommt es zu einer finanziellen Notlage, prüft zunächst das Sozialamt, ob Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht. Reicht dies nicht aus, werden die Kinder zur Kasse gebeten, wie das BGB im § 1601 regelt. Dort heißt es: „Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig.“ Das bedeutet, Kinder müssen für Eltern aufkommen – genau wie umgekehrt. Ob und wieviel gezahlt werden muss, hängt dann von der finanziellen Lage der Kinder ab. Seit 2020 gilt das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz. Danach werden Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro herangezogen, die dann für die notwendigen Pflege- und Betreuungskosten der Eltern aufkommen müssen. Die eigenen finanziellen Verpflichtungen wie Miete, Kredite oder der Unterhalt eigener Kinder werden dabei allerdings berücksichtigt. Auch ein Schonvermögen, wie selbstgenutztes Wohneigentum oder die eigene private Altersvorsorge, bleibt unangetastet. Dieser relativ hohe Einkommensbetrag schützt aber natürlich nicht davor, dass womöglich das gesamte Erbe zum Ausgleich der vom Staat übernommenen Pflegekosten bereits verwertet wurde oder dies bei Tod des Elternteils eben vorgenommen wird. Hier für die eigenen Eltern rechtzeitig Vorsorge zu treffen – gerade dann, wenn sich mehrere Geschwister die Kosten teilen können – kann schon rein wirtschaftlich betrachtet sinnvoll sein.
Aufgepasst auch bei Schenkungen: Sofern Teile der Pflegekosten durch Sozialleistungen finanziert wurden, kann der Staat einen Rückforderungsanspruch geltend machen (zehn Jahre ab Schenkung). Dieser macht auch keinen Halt vor Immobilien oder Sparkonten, die beispielsweise zur Geburt der Enkelkinder eingerichtet wurden. Selbst, wenn die Konten zum Zeitpunkt der Prüfung kein Guthaben mehr aufweisen, da der Betrag den Enkeln bereits zuging, wird der Staat ebendiese auffordern, die volle Summe inklusive der Zinsen zurückzuzahlen.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass auch Kinder, die lange Zeit keinen Kontakt zu ihren Eltern hatten, unterhaltspflichtig sein können. Ein persönliches Verhältnis spielt rechtlich nämlich zunächst keine Rolle, allerdings gibt es Ausnahmen, die die Unterhaltspflicht aufheben. Diese muss ein Gericht prüfen.
Sie sehen, wie wichtig Aufklärung bei diesem Thema ist. Nehmen Sie bitte das neue Jahr zum Anlass und sprechen Sie mit Ihrer Familie über Vorsorge und finanzielle Absicherungen für das Alter. Wir unterstützen Sie hierbei gern und freuen uns, Ihnen Sorgen und die Unsicherheit nehmen zu dürfen. Eine frühzeitige private Pflegevorsorge hilft Ihnen, Ihren Eltern und Ihren Kindern im Ernstfall – dieser muss nicht im hohen Alter sein. Vermeiden Sie unnötige Risiken und handeln Sie.
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Summenanpassung in der Arbeitskraftabsicherung – Sie müssen davon leben können …
So ein Jahreswechsel ist ja seit jeher ein willkommener Anlass, um gute Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man vielleicht schon viel zu lange vor sich hergeschoben hat. Auch wir haben uns dazu Gedanken gemacht und wollen Ihnen an dieser Stelle drei wichtige Punkte mit auf den Weg ins neue Jahr geben.
Die Zahl, die dort steht, ist ein Bruttobetrag!
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DIE VERSCHIEDENEN MÖGLICHKEITEN DER ABSICHERUNG
• Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsversicherung:
sollte man haben – schließt die Einkommenslücke durch monatliche Rentenzahlung
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
ggf. sinnvoll, wenn eine BU-Versicherung nicht möglich ist – erweitert den staatlichen Schutz
• Dread Disease/Schwere Krankheiten Versicherung:
Ergänzung/Alternative zu BU – Auszahlung eines Einmalbetrags, der z.B. zur Unterstützung der Genesung verwendet werden kann
• Funktionelle Invaliditäts-/
Grundfähigkeitenversicherung:
kann Alternative zu BU und/oder Dread Disease sein – Rentenleistung und diverse Bausteine möglich
• Private Unfallversicherung mit Invaliditätsrente:
Basisschutz für (fast) Jeden – Rente und/oder Einmalzahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung
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In Euro und Cent: Natürlich sind wir weder Steuerberater noch Lohnsteuerhilfeverein und können daher auch nicht auf Ihre persönliche Situation eingehen. Mit im Internet allgemein zugänglichen Rechnern ergeben sich folgende Beispiele:
40-jährig, 3500 Euro brutto, Lohnsteuerklasse I:
mtl. Ersparnis: 29,41 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 9.528,84 Euro
3 % p. a. – 14.600,71 Euro
5 % p. a. – 19.816,37 Euro
40jährig, 4.000 Euro brutto, Lohnsteuerklasse III:
mtl. Ersparnis: 20,20 Euro
Daraus werden bis zum 67. Lebensjahr bei
0 % p. a. – 6.544,80 Euro
3 % p. a. – 10.028,37 Euro
5 % p. a. – 13.610,70 Euro
Damit wird sicher greifbarer, was ohne spürbaren Nachteil zu heute machbar wäre. Im Alter tut jeder vorrätige Euro gut und schafft zusätzliche Freiheit, um den Ruhestand auch genießen zu können. Diese Zahlen sind nur beispielhaft gedacht. Für die Korrektheit der Zahlen kann aus den eingangs erwähnten Gründen keine Gewähr übernommen werden.
–> <!– Schützen Sie sich vor:
Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten ab diesem Jahr erstmals einen Mindestlohn von 515 Euro pro Monat. Eine entsprechende Reform des Berufsbildungsgesetzes macht dies möglich.
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 17.500 auf 22.000 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.172 Euro.
–> <!– Kostenrisiko Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzenwollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000 Euro (1.000 Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. –> <!– Krebs bleibt für jeden Thema! Eine gute halbe Million Menschen erkranken in Deutschland Jahr für Jahr an Krebs. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung ist die Tendenz steigend.
Die häufigsten Krebsarten… bei Männern: Prostatakrebs. Dritthäufigste Todesursache bei Männern. 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr. bei Frauen: Brustkrebs. Jede achte Frau erkrankt im Lauf ihres Lebens. 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr.
221.000 Menschen aller Altersgruppen sterben in unserem Land jährlich an einer Krebserkrankung. Das Zahlenmaterial stützt sich auf Angaben der Deutschen Krebshilfe sein. –> <!– eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben, der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet und nur bei Pedalbetrieb arbeitet. –>
Bildnachweis
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