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Unsere Fahrrad-Vollkasko E-Bike bietet umfangreichen Schutz bei Diebstahl & Schäden. Dabei bieten die Tarifvariationen die Möglichkeit den Versicherungsschutz an die eigenen Bedürfnisse anzupassen:
Classic – der Basisschutz gegen Diebstahl und Schäden
Exclusiv – mit umfangreichen Leistungen inkl. ROLAND Schutzbrief
Excellent – der Schutz mit dem umfangreichsten Leistungspaket der Fahrrad-Vollkasko
Excellent Plus – umfangreichstes Leistungspaket inklusive einer Fahrrad-Unfallversicherung
Seit 2014 bieten wir mit unserer Fahrradvollkasko umfangreichen Schutz bei Diebstahl & Schäden. Heute decken unsere Tarife sogar Verschleiß und Materialversagen mit ab – das ist innovativster Schutz für Ihr Zweirad. Wählen Sie aus den folgenden Tarif-Variationen:
Classic – der Basisschutz gegen Diebstahl und Schäden
Exclusiv – mit umfangreichen Leistungen inkl. ROLAND Schutzbrief
Excellent – der Schutz mit dem umfangreichsten Leistungspaket der Fahrrad-Vollkasko
Excellent Plus – umfangreichstes Leistungspaket inklusive einer Fahrrad-Unfallversicherung
In den letzten Jahren hat sich die Rad-Branche enorm weiter entwickelt und mit ihr die Gemeinschaft der Radfahrenden.
Dadurch unterscheiden sich die Anforderungen an den Versicherungsschutz heute so sehr, dass wir für Sie drei unterschiedliche Tarife erstellt haben.
Der Tarif Exclusiv bietet umfangreiche Leistungen zum attraktiven Preis – mit unserem Tarif Classic erhalten Sie soliden Basis-Schutz. Der Tarif Excellent bietet Ihnen den maximalen Schutz.
Die Fahrrad-Vollkasko ist Gold wert, deshalb wurde sie mit dem “Innovationspreis der Assekuranz” in Gold ausgezeichnet. Und damit das auch so bleibt, wird das Produkt stetig weiterentwickelt.
Von einem „Pedelec“ oder E-Bike spricht man bei Fahrrädern mit einer elektrischen Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.
Beide Begriffe fallen bei uns unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Alle Räder, die keinen Elektroantrieb haben, werden bei uns als „Fahrrad“ bezeichnet.
Entscheidend dabei ist ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.
Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile. Nicht mit eingerechnet werden daher z. B. ein loses Fahrradschloss, ein Fahrradanhänger oder eine Luftpumpe.
Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Ist der nicht rabattierte Wert des Fahrrades/E-Bikes auf der Rechnung vermerkt (Neuwert), können Sie selbst entscheiden, ob Sie den reduzierten oder eigentlichen Wert zugrunde legen wollen.
Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Kommt ein Schaden zustande, weil man sorglos gehandelt hat und der Schaden war in der eingetretenen Form absehbar, so handelt man grob fahrlässig. Bei uns ist die grobe Fahrlässigkeit inklusive, denn wir wissen, wie schnell es dazu kommen kann, dass man sich nicht ganz so vorsichtig verhält. D.h. auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, stehen Ihnen unsere Versicherungsleistungen in vollem Umfang zu. Beabsichtigte Schäden sind allerdings nicht mitversichert, denn dies gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.
Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung schützt Ihr E-Bike oder Ihr hochwertiges Fahrrad. Inklusive ist auch das Fahrradzubehör bzw. das Fahrradgepäck. So ähnlich wie mit einer Kfz-Vollkasko haben Sie einen Rundumschutz im Falle von Schäden.
Zum Schutz gegen Diebstahl müssen Sie Ihr Rad abschließen, welches Schloss Sie dafür verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Wir akzeptieren alle Modelle – außer Zahlenschlösser.
Wir empfehlen Ihnen jedoch die Beratung bei einem Fachhändler über das geeignete Schloss.
Außerdem sollten Sie Ihr Rad an einem festen Gegenstand anschließen – den Versicherungsschutz beeinflusst dies jedoch nicht, denn wir wissen, das es nicht überall möglich ist, Ihr Rad entsprechend zu befestigen.
Der Schutzbrief von ROLAND ist fester Bestandteil unserer Fahrrad-Vollkasko Tarife Exclusiv und Excellent.
Durch ihn bleiben Sie im Falle von Unfällen oder Pannen mobil, denn ROLAND organisiert eine Pannen- und Unfallhilfe und schleppt Ihr Rad bei Bedarf sogar ab.
Der Versicherungsschutz gilt dabei in folgenden Ländern:
Wenn es mit Ihrem versicherten Rad zu einem Unfall gekommen ist und Sie sich verletzen oder Sie während einer Radreise schwer erkranken, wird eine Weiter-, Rückreise oder ein Fahrrad-Rücktransport organisiert. Eine 24-Stunden-Service-Hotline garantiert dabei Hilfe, wenn Sie sie benötigen. Sollten Sie aufgrund einer Panne vor Ort übernachten müssen, werden auch diese Kosten übernommen.
Weitere Leistungen sind ein finanzieller Ausgleich, falls Sie sich im Falle eines Schadens von Ihrer Familie oder Freunden abholen lassen und ein Mobilitätsbudget für die Fahrt mit einem Taxi etc. nach einem Schaden. Abgerundet wird der Schutzbrief durch eine psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall oder der Möglichkeit, telefonisch eine rechtliche Erstberatung zu erhalten.
Der Unterschied liegt in der integrierten Fahrrad-Unfallversicherung. Dadurch ist Ihr E-Bike versichert und Sie selbst bei einem Unfall damit.
Mit dem Tarif Excellent Plus haben Sie also eine Kombination aus Fahrradversicherung und Unfallversicherung für Radfahrende. Alle Leistungseinschlüsse finden Sie hier.