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Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Da jedoch die Betriebe unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt sind, muss mehr differenziert werden. Eine Arztpraxis steht vor anderen Herausforderungen als ein Gastronomiebetrieb. Ein Rechtsanwalt hat andere Haftpflichtrisiken wie z.B. ein das Baugewerbe.

Daher wird im Folgenden auf all diese Berufsgruppen näher eingegangen und die Risiken und Versicherungslösungen individuell durchleuchtet.

Freiberufler

Als Freiberufler genießen Sie in der Gesellschaft hohes Ansehen.
Zudem bietet Ihnen Ihr Status die Möglichkeit, etwas Eigenes aufzubauen und Ihr eigener Herr zu sein. Die innere Zufriedenheit, die damit einhergeht, kann gar nicht hoch genug bewertet werden.

Allerdings kann jedem ein Missgeschick passieren, was bei diesem Status auf Sie selbst zurückfällt. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer “überwachen”. Wir zeigen Ihnen hier eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen, die Sie nun zu treffen haben, zum Schutz Ihres Unternehmens und zum Schutz Ihrer eigenen Person.

Haftungsrisiken für Heilberufe

(z.B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen oder Diplom-Psychologen)

Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei den meisten Heilberufen besser bekannt als “Berufshaftpflichtversicherung”, ist die Wichtigste aller Versicherungen und unbedingt notwendig für jeden, der im Heilbereich tätig ist. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten, also dem Patienten gegenüber, zugefügt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung

Darüber hinaus überprüft die Versicherung einen eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Die Kosten eines Zivilprozesses werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch “Ihr Tun”), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Personenschäden sind bei Heilberufen die teuersten Schäden. Erhöht wird das Risiko durch die weitere Entwicklung bei uns in Deutschland. Steigende Haftungsverschärfungen, der Trend zu einer weiter zunehmenden Klagebereitschaft der Patienten und eine Rechtsprechung, die sich immer mehr in Richtung Patient orientiert.

Deshalb ist es unerlässlich, sich genau mit der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe zu beschäftigen, denn nur so erhalten Sie die erforderliche Sicherheit.

Haftungsrisiken für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

(Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer)

Betriebshaftpflichtversicherung

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, also Freiberufler. Bei diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit verbundene Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn diesen Experten ein Fehler unterläuft?

Bsp: Fahrlässiger Steuerberater

Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater, die Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise fehlerhaft heraus.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:

  • Auskünfte erteilen, Rat gewähren
  • Dienstleistungen durchführen
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen geschützt.

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inregressnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken in Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen “worst case” festgelegt werden.

Außerhalb der Pflichtversicherungen bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten. Darüberhinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen Richtsummen und für alle, die verpflichtet sind, sich zu versichern, gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen.

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Zudem empfiehlt es sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Versichert gilt dabei die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch “Ihr Tun”), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem hohen Schaden schnell der Fortbestand der Firma gefährdet sein. Freiberufler haften in der Regel zudem auch mit ihrem Privatvermögen.

Haftungsrisiken Naturwissenschaftliche und technische Berufe

(Architekten, Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Lotsen und Sachverständige)

Sie als Experte Ihres Faches überzeugen mit professionellen Sachverstand, treffen wichtige Entscheidungen für Ihre Kunden und beraten diese vollumfänglich.
Doch gerade dieses hohe Maß an Verantwortung birgt auch große Gefahren. Denn Ihre Auskünfte, Empfehlungen und Entscheidungen sind folgenreich und manche auch nicht mehr revidierbar. Was passiert, wenn Ihnen als Fachmann ein Fehler unterläuft?

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:

  • Auskünfte erteilen, Rat gewähren
  • Dienstleistungen durchführen
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden
  • Gutachten erstellen

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen geschützt.

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inregressnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken in Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen “worst case” festgelegt werden.
Außerhalb der Pflichtversicherungen bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.

Haftungsrisiken für Kulturberufe

(Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Schriftsteller)

Betriebshaftpflichtversicherung

Die verschiedenen Berufsbilder der “Kulturberufe” mit den jeweils sehr eigene Risiken, sind besonders zu beachten. In diesem Feld ist die Anzahl der möglichen Versicherer auch sehr eigeschränkt. Daher ist es unerlässlich sich in diesem Fall über unser Kontaktformular oder direkt telefonisch an uns zu wenden, um die genauen Details Ihrer Tätigkeit zu besprechen.

Beispiele für Kulturberufe:

Journalisten/Autoren:
Sie berichten in Ihrem Blog oder Zeitung kritisch oder auch fehlerhaft über eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Organisation und werden daraufhin auf Schadenersatz verklagt – die Verteidigung vor Gericht übernimmt Ihre spezielle Berufshaftpflichtversicherung.

Oder Sie verletzen versehentlich das Urheberrecht weil Sie das Copyright einer Bildquelle nicht korrekt oder gar nicht angeben haben.

Landwirtschaftliche Haftpflicht

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten zugefügt werden.
Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell die Existenz auf dem Spiel stehen. Als Einzelunternehmer haften Sie in der Regel auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Wie eingangs erwähnt, ist es im landwirtschaftlichen Betrieb inzwischen eher die Regel als Ausnahme, auch einer Nebentätigkeit nachzugehen. Eine Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur für die Tätigkeiten, die bei Antragstellung auch angegeben wurden. Wir empfehlen daher, jede Art von Nebentätigkeit beim Haftpflichtversicherer anzuzeigen. Da auch bei einer Nebentätigkeit oft der Einsatz von landwirtschaftlichem Gerät im Mittelpunkt steht (z. B. Zugmaschine beim Winterdienst im Auftrag der Kommune), kann ein Schadensfall evtl. nicht in den Bereich der landwirtschaftlichen, sondern in den der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen. Auch hier müssen Sie einen abweichenden Einsatz Ihres Geräts anzeigen (z. B. auch Teilnahme an Festumzügen, Werkverkehr bei Lohnarbeiten, Sammelaktionen, …).

Die private Haftpflichtabsicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten – auch für Kinder und Altenteiler.

Bauhaupt – und Baunebengewerbe

Betriebshaftpflichtversicherung

So unterschiedlich Bauvorhaben sein können, so unterschiedlich sind auch die Haftungsrisiken, die auf die am Bau beteiligten Personen zukommen können. Eine individuelle und bedarfsgerechte Absicherung ist hier besonders wichtig. Ein Bauunternehmer mag beispielsweise andere Anforderungen an seine Versicherungen stellen, als ein Heizungsinstallateur. Gerne ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf und finden Lösungen, mit denen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen ausreichend absichern können.

Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Betriebshaftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Wichtige Leistungsbestandteile:

  • Verwahrungsrisiken (Schäden am Eigentum von Gästen oder der Belegschaft)
  • Veranstaltungen auf und außerhalb des Betriebsgeländes
  • Partyservice, Catering und Bringdienst
  • Falschlieferung (Fehlen zugesicherter Eigenschaften)
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • etc.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Reine Vermögensschäden

Wo gilt die Versicherung?

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz.
Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht weltweiter Versicherungsschutz für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte).
Zudem besteht Versicherungsschutz für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefernlassen“ ins europäische Ausland gelangen (direkte Exporte).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.

D&O

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Regress genommen werden. Hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Versicherungsschutz!

Einkommens- und Risikoquelle

Eine Immobilie als Sachwertanlage gehört zu den Klassikern der Vermögensbildung. Gleichgültig ob als selbstgenutzt oder vermietet: sie ist unbeeinflusst von Börsenentwicklungen oder Wechselkursschwankungen. Monatliche Mieteinnahmen sorgen für einen einträglichen und stabilen Ertrag. Dabei ist die kurz-, mittel- und langfristige Planung bei der Anschaffung einer Mietsache für den Ertrag jedoch sehr wichtig. Während notwendige Sanierungen mit der frühzeitigen Bildung von entsprechenden Rückstellungen noch gut planbar sind, können bereits Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung oder Freigabe einer Kaution für Verdruss im Vermieteralltag sorgen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Handfeste Probleme treten auf, wenn es zu großen Schäden am Haus kommt – egal ob durch Naturgewalten, einen Mieter oder durch Verschleißerscheinungen am Gebäude selbst. Auch die Haftungssituation kann problematisch sein und existenzbedrohend werden. An dieser Stelle aber auch zwei gute Nachrichten: Gegen viele Probleme können Sie sich schützen und die anfallenden Prämien können – zumindest teilweise – auf die Nebenkosten umgelegt werden (nähere Informationen hierzu hat der Steuerberater).

Cyber-Risiken

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2022 136.865 Straftaten. Die Steigerung gegenüber dem Jahr 2019 beträgt 11,3 %. Und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Medien berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Schadenbeispiele

Aus Unachtsamkeit

Betriebshaftpflichtversicherung

In einer Beratungsfirma wird einem wartenden Kunden ein Kännchen Kaffee serviert. Aus Unachtsamkeit stolpert die Mitarbeiterin und lässt den Kaffee in den Schoß des Wartenden fallen. Dieser erleidet durch den sehr heißen Kaffee mittelschwere Verbrühungen. Hemd, Krawatte und Hose sind zudem verschmutzt. Die Krankenversicherung des Kunden nimmt die Firma wegen der entstandenen Heilbehandlungskosten in Regress. Der Kunde fordert ein Schmerzensgeld und die Erstattung der Reinigungskosten.

Beim Entladen

Betriebshaftpflichtversicherung

Der Fischhandel „Happy Marlin“ erhält seine wöchentliche Lieferung an Fischen und Krustentieren. Der Auszubildende, dem das Entladen des Transporters aufgetragen wurde, stapelt die Kühlboxen zunächst neben dem Fahrzeug. Der Kistenstapel stellt sich als wenig stabil heraus als die oberste Kiste kippt und auf einen geparkten PKW fällt. Die Windschutzscheibe trägt einen Sprung davon, Kotflügel und Motorhaube eine Delle.

Aus Vergesslichkeit

Betriebshaftpflichtversicherung

Der letzte Mitarbeiter im Büro macht beim Gehen zwar das Licht aus und verschließt die Tür – vergisst aber die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne ist schnell verdunstet, die Wärme breitet sich aus, Plastik schmort und schließlich kommt es zum Brand. Das Feuer findet seinen Weg von der Küche auch noch in einen der Büroräume, bevor die Feuerwehr die Lage in den Griff bekommt. Die gemieteten Räume und die Fassade des Hauses leiden durch den Brand schwer. Durch das Löschwasser wird der Mieter im Stockwerk darunter geschädigt, durch den Rauch Mieter in höheren Stockwerken. Alle fordern bei der Firma Erstattung ihres jeweiligen Schadens.

Obacht, Verkehrssicherungspflicht!

Betriebshaftpflichtversicherung

Frau Meier, eine ältere Dame, besucht am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutscht und sich den Oberschenkelhalsknochen bricht. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen – aufgrund einer dauerhaften Schädigung – trägt die Versicherung.

Kurze Besorgungstour

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Belegschaft eines Comic- und „Nerdstuff“-Shops wechselt sich bei der täglichen Morgentour ab. Die Tour beinhaltet die Fahrt zur Post, Frühstück für alle holen und ggf. Behördengänge oder Materialeinkauf. Wenn kein Schnee liegt, wird dazu das Firmenrad verwendet. Bei einer Tour ist die Mitarbeiterin ein wenig flott unterwegs und übersieht ein heranfahrendes Fahrzeug. Dieses muss ausweichen und rammt dabei eine Ampel. Fahrzeug und Ampel werden schwer beschädigt, die Stadt und der PKW-Fahrer fordern Schadensersatz.

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