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E-Bike

UNGEBREMSTER MEGATREND

Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären – aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren. Sind es derzeit überwiegend die „Silver Ager“, die diese bequeme Möglichkeit der Fortbewegung nutzen, entdecken zunehmend auch jüngere Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto.

Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflicht- versichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern? Auf den folgenden Seiten möchten wir gerne aufklären, was beachtet werden muss und welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt.

WAS IST WAS?

Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.

Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen. Der Einfachheit halber sprechen wir bei beiden „großen Rädern“ im Weiteren nur von E-Bikes.

Versicherungsschutz

WIE KÖNNEN SIE DAS RAD SELBST GEGEN SCHÄDEN VERSICHERN?

Ein neues „Elektro-Fahrrad“ ist nicht gerade billig – speziell der Akku schlägt als Ersatzteil schnell mit einigen hundert Euro zu Buche. Es wundert uns nicht, dass wir von Kunden oft gefragt werden, wie man sich gegen Schäden versichern kann. Hier gibt es gleich eine Reihe verschiedener Möglichkeiten.

Hausratversicherung

Zumindest die langsameren Pedelecs sind grundsätzlich bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und – sofern gewählt – auch gegen Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung versichert. Voraussetzung für die Regulierung eines Diebstahls ist grundsätzlich aber, dass sich das Rad zum Schadeneintritt in einem geschlossenen Gebäude befand. Der einfache Diebstahl, wenn man unterwegs ist, lässt sich bei den meisten Versicherern auch für die Pedelecs ein- schließen. Spezieller – von einer Hausratversicherung unabhängiger – Schutz wird am Versicherungsmarkt in Form von Fahrradversicherungen geboten.

Fahrradversicherung für Pedelecs

Fahrradversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch eines Rads gedacht wurde. Auch Schäden am Akku oder Motor lassen sich so hervorragend mit absichern. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufgreifen.

  • Fall- oder Sturzschäden
  • Schäden durch Unfälle
  • Vandalismus
  • Schäden durch Tiefenentladung des Akkus

Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch auf mitgeführtes Fahrradzubehör wie z. B. Helm, Kindersitz, Trinkfla – sche, etc. erstrecken. Dieser umfangreiche Schutz ist für alle Arten von Fahrrädern mit Elektromotor erhältlich.

Teilkaskoversicherung für E-Bikes

Wie eingangs erwähnt, sind die „schnellen Räder“ versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskenn – zeichen führen. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, auch eine Teilkaskoversicherung mit einzuschließen – vereinzelt auch mit Sondereinschluss eines gesonderten Akku- und Motorschutzes. Diese Teilkaskoversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren).

Schadenbeispiele

Akkuschaden

E-Bike

Frau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut “leer gefahren”. Das war allerdings ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro.

Diebstahl

E-Bike

Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit dem E-Bike zum Bahnhof und von dort mit dem Zug zur Arbeit. Das Rad schließt er so lange ordentlich mit einer Kette an einem Fahrradständer ab. Als er eines Tage durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Ein Neues kostet 2.000 Euro.

Beschädigung

Herr Weich stellt während eines Einkaufs sein hochwertiges Trekkingrad vor dem Laden abgeschlossen ab. Nach einigen Minuten kommt er zu seinem Fahrrad zurück. Er sieht, dass versucht wurde das Schloss zu öffnen, ohne Erfolg. Wohl aus Frust darüber hat der Fahrraddieb das Fahrrad derart beschädigt, dass es nicht mehr zum weiterfahren genutzt werden konnte. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 600 Euro.

Ersatzfahrrad und Abschleppen

Während einer großangelegten mehrtägigen Fahrradtour mit seinen Freunden durch die Alpen ist Herr Schmidt auf nasser Fahrbahn ins Rutschen gekommen und gestürzt. Dabei wurde sein Fahrrad derart beschädigt, dass dieses nicht mehr zur Weiterfahrt benutzt werden kann. Um die Tour dennoch zu Ende zu bringen, hat Herr Schmidt den nächsten Fahrradhandel kontaktiert, der das Fahrrad abgeschleppt und außerdem ein Ersatzfahrrad für die restlichen 5 Tage zur Verfügung gestellt hat. Während dieser 5 Tage wird das Fahrrad repariert. Die Kosten für den kompletten Service (ohne Reparatur) belaufen sich auf 350 Euro, zuzüglich weiterer 500 Euro für die Reparatur.

Diebstahl von Fahrradzubehör

Frau Meyer fährt im Sommer fast täglich mit ihrer kleinen Tochter mit dem Fahrrad ins nahegelegene Schwimmbad. Die zweijährige Tochter sitzt dabei gut geschützt im Fahrradanhänger. Dieser wird neben dem Fahrrad mit einem gesonderten Fahrradschloss gesichert. Nach einem spannenden Tag im Schwimmbad bemerkt Frau Meyer dann, dass der Anhänger entwendet wurde. Der Schaden durch den Diebstahl beträgt 700 Euro.

Haftpflicht / Rechtsschutz

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber auch dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem auch eine Haftpflichtversicherung, über die es versichert werden kann bzw. automatisch ist. Die Privathaftpflichtversicherung kommt einem in diesem Fall zuerst in den Sinn. Aber in einigen Fällen reicht sie hier nicht aus.

Genügt die Privathaftpflichtversicherung für Pedelecs?

Das kann man für Pedelecs leider nur mit einem “teilweise vielleicht” beantworten. Grundsätzlich bietet jede Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind – hier sind aber eindeutig nur Räder ohne Zusatzmotor gemeint. Die meisten Tarife, die auf dem Markt sind, übernehmen die Deckung auch für den Einsatz nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Dabei wird die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug haben darf, meist auf 6 km/h beschränkt – die Verfasser älterer Bedingungswerke hatten hier wohl vor allem Elektrorollstühle und ähnliches im Sinn. Weder die Regelung für ein normales Rad, noch die für besagte Fahrzeuge, passen so richtig zum Pedelec. Erst in neueren Bedingungswerken wurde dieses neue Haftpflichtproblem eindeutiger geregelt. Viele Anbieter nahmen Fahrräder mit Hilfsmotor (sofern nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig) explizit in ihren Deckungsumfang mit auf. Andere erweiterten den Umfang der versicherbaren Fahrzeuge entsprechend, damit Versicherungsschutz für die Kunden gewährt werden kann. Wir können daher pauschal nur raten, sich vor der ersten Fahrt bei seinem Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern, ob auch für das neue Rad Versicherungsschutz besteht.

Bei E-Bikes genügt eine Privathaftpflichtversicherung definitiv nicht!

Da E-Bikes auch ohne Pedalbetrieb fahren können, ist nachvollziehbar, dass hier Regelungen für Kleinkrafträder greifen. Sie benötigen eine entsprechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), müssen eine Prüfbescheinigung mitführen und benötigen natürlich auch ein Versicherungskennzeichen (“Mofa-Kennzeichen”). All dies gilt ausdrücklich auch für die S-Pedelecs! Beide Radtypen fallen damit nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung!

Bewegen Sie sich ohne Versicherungskennzeichen mit E-Bike oder S-Pedelec auf öffentlichen Straßen, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist das thematische Gegenstück zur Haftpflichtversicherung, daher möchten wir an dieser Stelle kurz darauf eingehen. Sie übernimmt die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits, wenn Sie z. B. nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen müssen. Wenn Sie bereits einen Rechtsschutzvertrag besitzen, der auch einen Verkehrs-Rechtsschutz beinhaltet, sind Sie auch mit Ihrem Bike versichert. Man kann ja nie wissen, was einem im Straßenverkehr so zustößt.

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter : Informationen zur Rechtsschutzversicherung

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