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Gruppenunfallversicherung

Gruppenunfallversicherung

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens. Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber und schützt den Unternehmer und seine Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls.

Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung nur unzureichend abgesichert. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, aber mit vielen Einschränkungen und mit unzureichenden Kombinationen der Versicherungssummen verbunden.

Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.

Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:

Gruppenunfallversicherung
  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Was ist versichert?

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. – diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).

Gruppenunfallversicherung

In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätig) vorgesehen.
Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.

Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, etc.).
Die Gruppenunfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. Auf Wunsch können auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen abgesichert werden.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung einer Gruppenunfallversicherung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar.

Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

OHNE DIREKTANSPRUCH

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppenunfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Arbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall vorgelegt werden.

MIT DIREKTANSPRUCH

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern.

Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von ca. 20 % auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen.
Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt.

Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.
Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater.

Schadenbeispiele

Vor Unfällen ist niemand geschützt, es kann jedem jederzeit passieren.
Im Falle des Falles sind wichtige Fristen einzuhalten, um eine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung zu erhalten.

Die Meldefrist beim Versicherer liegt durchgängig bei 12 Monaten. Nach einem Unfall hat man also ein Jahr Zeit diesen dem Versicherer/Makler zu melden. Parallel dazu gibt es auch die Frist für die Anspruchsmeldung von Leistungen. Nachdem der Unfall innerhalb eines Jahres fristgerecht gemeldet wurde, kann sich eine Behandlung sehr lange hinziehen, bis endgültig über den Invaliditätsgrad entschieden werden kann. Die Frist dafür liegt abhängig von den Versicherungsbedingungen bei 15-42 Monaten.

FINGER WEG

Gruppenunfallversicherung

Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr ausreichend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag massiven Zeitdruck auf seinen Mitarbeiter ausgeübt hatte.

AUF DER BAUSTELLE

Gruppenunfallversicherung

Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich vor Ort ein Bild ihres Projekts zu machen. Beim Aufladen aus dem Schaufellader fiel ein Stück eines Betonblocks herab. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn das Betonstück so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung wurde Schadensersatz geleistet, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.

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