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Heirat

Heirat

Traut Euch!
Es ist immer schön, wenn sich zwei Menschen finden und ihr Leben zusammen verbringen wollen. Der Bund der Ehe bringt aber auch gegenseitige Verantwortung mit sich. Am Anfang klingen sicher noch die Eindrücke des Fests nach und Sie haben tausend andere Dinge im Kopf. Dennoch sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen und Ihre gemeinsame Vorsorgesituation, Ihren Versicherungsschutz und einige grundsätzliche Regelungen überdenken.

Gesetzliche Versorgung

Heirat

Der Gesetzgeber fördert die Institution der Ehe auf verschiedene Arten. Als Basis eines klassischen Familienbildes wurden Weichen gestellt, die beiden Ehepartnern eine gewisse Basisversorgung sichern soll.

Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser – bedingt durch seinen Erwerbsstatus – nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt.

Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern erhalten.

Witwen-/Witwerversorgung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Altersrente nur an den aus, für den Beiträge eingezahlt wurden und der seine Wartezeit erfüllt hat. Im Todesfall steht dem überlebenden Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente zu. Hierfür muss die versicherte Person allerdings mind. fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Man unterscheidet zwischen folgenden Rentenleistungen:

Kleine Witwen-/Witwerrente

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Der/Die Hinterbliebene erhält für max. 24 Monate etwa 25 % der vollen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Partners. War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, wird als Berechnungsbasis seine Rente herangezogen. Eigenes Einkommen wird nach Berücksichtigung eines Freibetrages darauf angerechnet.

Beispiel:
Der Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto.
Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. etwa 248 Euro.

Große Witwen-/Witwerrente

Auch hier ist die Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen die Basis der Hinterbliebenenversorgung, sofern sich dieser noch aktiv im Berufsleben befand. Bezog er bereits Rente, ist deren Höhe die Berechnungsbasis. Die Höhe der Witwenrente beträgt 55 % der Berechnungsbasis. Die Bezugsdauer ist unbegrenzt. Für ihren Bezug muss mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der/die Hinterbliebene versorgt in häuslicher Gemeinschaft ein minderjähriges eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbene
  • der/die Hinterbliebene ist erwerbsgemindert
  • der/die Hinterbliebene hat das 45. Lebensjahr vollendet

Auch bei der großen Witwenrente werden ggf. andere Einkünfte angerechnet.

Beispiel:
Der Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. ca. 545 Euro.

Wissenswert

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Bestand die Ehe bei Tod des Ehepartners noch kein Jahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Wenn aber der Verdacht, dass es sich um eine reine Versorgungsehe gehandelt hat, ausgeräumt werden kann (z. B. bei Unfalltod, Unwissen des Ehepaars über eine tödlich verlaufende Krankheit, etc.), kann ggf. ein Anspruch begründet werden. Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Der Anspruch kann bei Tod des Ehegatten oder Scheidung wieder aufleben.

Eigene Vorsorge

Um Ihre Vorsorge “rund” zu machen, benötigen Sie Versicherungsschutz auf verschiedenen Ebenen:

  • Privathaftpflicht-/Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Altersvorsorge
  • Riester

Privathaftpflicht-/Rechtsschutzversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Ist dieser existenzsichernde Schutz noch nicht vorhanden, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Eine Rechtsschutzversicherung trägt im Fall eines Rechtsstreits die Kosten, die Ihnen entstehen. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich rechtliche Unterstützung nicht leisten kann?

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Sowohl bei der Privathaftpflicht-, als auch bei der Rechtsschutzversicherung sind Ehegatten in den jeweiligen Familientarifen automatisch mitversichert. Auf einen solchen Tarif müssen Sie Ihre eventuell bereits vorhandenen Verträge umstellen. Wenn beide Ehepartner über einen Versicherungsvertrag derselben Sparte verfügen, muss einer der beiden Verträge aufgehoben werden. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass es keine Doppelversicherung geben darf. Bei Vorlage einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde wird der jüngere Vertrag, also derjenige Vertrag, der später abgeschlossen wurde, aufgelöst.

 

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter :

Informationen zur Privathaftpflicht Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Unfallversicherung

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Mit der Eheschließung übernehmen Sie in großem Umfang auch Verantwortung gegenüber Ihrem Partner. Mit einer körperlichen Behinderung ist es nach wie vor möglich, ein erfülltes Leben im gewohnten heimischen Umfeld zu führen.

Meist braucht es dafür allerdings größere bauliche Veränderungen. Auch die gewohnte Mobilität mit dem eigenen Pkw ist normalerweise möglich, ist allerdings ebenfalls kostenintensiv. Über eine Unfallversicherung können Sie die notwendigen Investitionen absichern – ein bereits vorhandener Vertrag ist also weiterhin sehr sinnvoll. Falls für Sie beide separate Verträge bestehen, ist zu prüfen, ob sich durch eine Zusammenlegung nicht Beiträge sparen lassen. Viele Anbieter gewähren einen Nachlass, wenn mehr als eine Person in einem Vertrag abgesichert wird. Sollte noch keine private Unfallvorsorge bestehen, empfehlen wir dringend, dies umgehend nachzuholen.

 

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter :

Informationen zur Unfallversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. In einer Ehe lebt man für gewöhnlich aus einer gemeinsamen Kasse – entsprechend belastend ist es, wenn ein Einkommen wegfällt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt werden, um finanzielle Einbußen weitestgehend kompensieren zu können. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein.

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Beamte bzw. Beamtenanwärter sollten weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk anbietet.

Haben Sie oder Ihr Partner bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Nettoeinkommen? Durch die Eheschließung bieten Ihnen die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Sie können die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

 

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Informationen zur Arbeitskraftabsicherung

Hinterbliebenenversorgung

Die gesetzliche Absicherung des hinterbliebenen Ehegatten fällt nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt, laufende Kosten der bisherigen gemeinsamen Zukunftsplanung zu decken. Gerade wenn Kinder vorhanden sind oder eine Immobilie finanziert wird, sind finanzielle Probleme beim Tod eines Ehepartners meist vorprogrammiert.

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Eine Risikolebensversicherung kann diese Probleme lösen. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte nicht nur auf die größte Position (z. B. offener Finanzierungsbetrag) geachtet werden. Zusätzlich zu solchen festen Größen empfehlen wir, drei bis fünf Jahresnettogehälter abzusichern, über die bei Auszahlung frei verfügt werden kann. Bis sich nach Tod eines Ehegatten die Situation innerhalb der Familie stabilisiert, vergeht erfahrungsgemäß ein längerer Zeitraum. Hat der hinterbliebene Partner zumindest finanziell den Rücken frei und kann die laufenden Kosten oder die Ausbildung der Kinder finanzieren, ist das Weiterleben ohne den Partner, zumindest was diesen Teil angeht, vereinfacht. Auch bei der Risikolebensversicherung bieten verschiedene Anbieter die Möglichkeit der Nachversicherung. Ein bestehender Vertrag kann dann in gewissen Grenzen an den neuen Bedarf angepasst werden.

Altersvorsorge

Fest steht: die Gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung, sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer weiter steigende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend.

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Man muss fürs Alter vorsorgen, wenn man es genießen will. Je früher man damit anfängt, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Welche die für Sie – jetzt als Paar – passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, jedem Ehepartner eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Männer und Frauen haben sehr unterschiedliche Lebenserwartungen. Die Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenverträgen wird meist über eine Rentengarantiezeit gesichert. Dadurch wird die Rente für eine bestimmte Mindestzeit gezahlt – auch nach dem Tod der versicherten Person.

Beispiel 1:
Beginn der Rentenzahlung mit 67 Jahren. Es wurde eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Mit 75 Jahren erleidet die versicherte Person einen Herzinfarkt und verstirbt. Die Witwe erhält noch sieben Jahre eine Rentenzahlung aus dem Vertrag Ihres Mannes. Die Zahlungen hören mit Ende der Garantiezeit auf.

Beispiel 2:
Der Ehemann geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Zur Auffüllung seines Einkommens lässt er die Rentenzahlung aus seiner Altersvorsorge früher beginnen (vereinbart war ab 67). Mit 75 Jahren verstirbt er in Folge eines Herzinfarkts. Die überlebende Witwe erhält nur noch zwei Jahre lang Zahlungen aus diesem Vertrag.

Wer zusätzlich über eine eigene, ausreichende Altersvorsorge verfügt, ist nicht mehr so sehr davon abhängig, dass der verstorbene Ehepartner bei Vertragsabschluss alles richtig bedacht hat.

 

Alternativen bzw. Ergänzungen zu diesem Thema finden Sie unter :

Informationen zur Altersvorsorge

Eigene Vorsorge

Die “Riester-Rente” kann durch die Zulagenzahlung sowie die steuerliche Absetzbarkeit eine lohnende Alternative der Altersvorsorge sein. Gehört ein Partner zum förderfähigen Personenkreis (Angestellte und Beamte), der andere aber nicht (Selbstständige, Rentner, etc.), erhält der nicht förderfähige Partner über den förderfähigen einen indirekten Förderanspruch. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der förderfähige Partner selbst auch “riestert”.

 

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Informationen zur Riester-Rente

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