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Ablaufende Lebensversicherung

Ablaufende Lebensversicherung

Herzlichen Glückwunsch!

Sie haben es geschafft, die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung steht kurz bevor.

Nun ist es also endlich so weit: Ihre Lebensversicherung ist fällig und wird bald ausbezahlt. Ihr jahrelanges Sparen hat sich gelohnt und Sie können nun die Früchte Ihrer Arbeit ernten.

Folgende Informationen möchten wir Ihnen mit an die Hand geben, damit Sie auch lange Freude an den neu gewonnenen finanziellen Möglichkeiten haben.

Verwirklichen Sie Ihre Träume…

Ablaufende Lebensversicherung

Vor einiger Zeit haben Sie sich für den Abschluss einer Lebensversicherung entschieden. Was zum damaligen Zeitpunkt noch sehr weit entfernt schien, und das war es ja auch, denn eine Lebensversicherung legt man ja eben meistens nicht nur für ein paar Jahre an, ist nun endlich greifbar. Bald erhalten Sie die Ablaufleistung Ihrer Lebensversicherung.

Sicherlich haben Sie schon viele Pläne, wie Sie das Geld, das Ihnen bald zur Verfügung stehen wird, einsetzen möchten. Vielleicht ist es das neue Auto, für das Sie schon so lange geschwärmt haben, die lange geplante und sehnlichst herbeigewünschte Weltreise oder vielleicht möchten Sie einfach Ihrer Familie etwas Gutes tun.

All das sei Ihnen von Herzen gegönnt. Schließlich sollen Sie ja auch für die lange Arbeit belohnt werden. Bei all der Freude möchten wir Sie aber dennoch bitten, sich fünf Minuten damit zu befassen, wie Sie das Geld weiter sinnvoll anlegen können, damit Sie sich auch lange daran erfreuen können. Denn ausgegeben ist das Geld schnell, aber Sie möchten sicherlich längerfristig etwas von Ihrer neugewonnenen finanziellen Freiheit haben und im Alter keine bösen Überraschungen erleben müssen.

… aber denken Sie bitte auch noch ein wenig weiter!

Ablaufende Lebensversicherung

Wahrscheinlich haben Sie die Lebensversicherung ja nicht nur abgeschlossen, um sich später einmal den teuren Porsche oder die Designeruhr kaufen zu können, sondern hauptsächlich, um für Ihr Alter vorzusorgen. Und wenn man die Rentenentwicklung betrachtet, war dies wohl eine gute Entscheidung. Mit Blick auf den Rentenbescheid wird vermutlich der ein oder andere feststellen, dass die Rente nicht in dem Umfang ausfallen wird, wie man es sich wünschen würde. Von einer bedarfsgerechten Absicherung kann schon lange keine Rede mehr sein. Vor allem wenn man bedenkt, dass von der Rente auch noch Steuern und Beiträge für die Krankenversicherung abgehen. Jetzt sind zwei Dinge besonders wichtig: prüfen Sie, ob Sie große Probleme eventuell mit einem Schlag beseitigen können und legen Sie das vorhandene Geld so an, dass Sie einen weiteren Ertrag daraus erzielen können. So schaffen Sie Sicherheit und können Ihr Vermögen weiter anwachsen lassen.

Rente gegen Einmalbeitrag

Einmal eingezahlt, monatlich ausgezahlt

Rentenversicherungen müssen nicht zwingend über viele Jahre angespart werden. Nahezu jeder Versicherer am deutschen Markt bietet die Möglichkeit, auch gegen eine einmalige Einzahlung einen Rentenanspruch zu erwerben. Die Rentenzahlung kann dann je nach gewähltem Tarif sofort oder erst zu einem festgelegten, späteren Zeitpunkt erfolgen.

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Diese Tarife eignen sich daher ganz hervorragend zur Wiederanlage der Auszahlungen aus Lebensversicherung, Abfindungen, Erbschaften, Versorgungsausgleichszahlungen, Bonuszahlungen im Job, Gewinnen (Lotterie, etc.).

Und wenn ich Geld brauche?

Zumindest dann, wenn es sich um einen privaten Rentenversicherungstarif der 3. Schicht der Altersvorsorge handelt, können Sie sich oft auch bei laufender Rentenzahlung Kapital aus dem Vertrag auszahlen lassen. Dies hat natürlich eine direkte Auswirkung auf die Höhe der Rente bzw. deren weitere Zahlung.

Und wenn ich sterbe?

Grundsätzlich endet die Rentenzahlung, wenn Sie sterben – es ist ja eine lebenslange Rente. Allerdings haben Sie hier verschiedene Möglichkeiten der Hinterbliebenenversorgung:

Die Rentengarantiezeit

Hier handelt es sich um eine vereinbarte Anzahl von Jahren, in denen die Rente mindestens gezahlt wird. Vereinbart man hier z. B. 20 Jahre, Sie versterben aber bereits nach 10 Jahren, wird die Rente inkl. aller Erhöhungen durch Erträge für 10 weitere Jahre an die von Ihnen genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sind diese 10 Jahre um, endet die Rentenzahlung endgültig.

Rückzahlung des unverbrauchten Kapitals

Bei diesem Lösungsweg wird das zu Ihrem Sterbezeitpunkt vorhandene Vertragsguthaben, das bislang noch nicht in die Verrentung geflossen ist, an Ihre Bezugsberechtigten ausgezahlt. Diese können dann selbst bestimmen, was Sie damit machen möchten. Je älter Sie werden, desto kleiner wird natürlich die zu erwartende Summe. Die Bildung einer Hinterbliebenenrente auf Basis des restlichen Vertragsguthabens wird von manchen Anbietern der Basisrente angeboten, da hier vom Gesetzgeber keine Kapitalabfindung vorgesehen wurde.

Sofortbeginnende Rente

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Diese Produktvariante ist schnell erklärt:
Sie geben heute eine Summe X (z. B. aus einer fällig gewordenen Lebensversicherung) und erhalten dafür ab dem vereinbarten Beginn – z.B. der nächste Monatserste – eine monatliche Rente Y. Ihre Miete, die Telefonrechnung, etc. sind monatlich fällig. Macht es da nicht Sinn, auch einen monatlichen Geldeingang zu erhalten?

Die Rente wird so lange an Sie ausbezahlt, wie sie leben. Egal ob Sie 130 Jahre alt werden oder nur 70 Jahre. Es wird hierbei nicht nur einfach das vorhandene Kapital aufgezehrt. Durch die Garantieverzinsung und die erwirtschafteten Überschüsse findet ein ständiger Kapitalzuwachs statt, der ebenfalls in die Verrentung mit einfließt. Da die Möglichkeiten zur Hinterbliebenenabsicherung recht einheitlich sind, möchten wir dies im Nachgang gerne für alle Einmalbeitragslösungen erläutern.

Hier die Gründe, die für eine sofortbeginnende Rentenversicherung sprechen:

Schutz für sich selbst und Angehörigen

Das Problem ist so alt wie das Thema “private Altersvorsorge” selbst: man bekommt einen ungewohnt hohen Betrag überwiesen, der fürs Alter gedacht ist und als erstes belohnt man sich in irgendeiner Form für die Jahrzehnte geleisteter Arbeit.

Früher mag es angesichts der Lebenshaltungskosten noch akzeptabel gewesen sein, das Altersvermögen für schöne Dinge anzugreifen, die man sich schon immer gewünscht hat (z. B. Traumwagen, Ferienhaus, …) – die Zeiten haben sich aber ganz klar geändert. Die Verrentung bewahrt Sie davor, den Verlockungen nachzugeben. Es fällt schwerer, sich den Porsche zu kaufen, den man eigentlich nicht braucht, wenn das Geld dafür “aufgeräumt” ist. Auch die oft zu beobachtenden Häufungen an Investitionen am Haus, von denen realistisch betrachtet, nur noch die Erben wirklich profitieren können (z. B. Fotovoltaik Anlagen, umfangreiche Wärmedämmung, …) fallen erst einmal weg. Das Geld ist für Sie angespart, verwenden Sie es daher auch in erster Linie für sich selbst! Ihre Erben bekommen ja das Haus schon umsonst. Ein Rentenvertrag schützt Sie und Ihren Lebensabend.

Planbarkeit

Selbst bei größter Disziplin bleibt das Problem, wie man sich die Summe auf dem Konto einteilen muss, damit sie auch wirklich reicht. Hier liegt man vermutlich immer falsch, da man das eigene Sterbealter normalerweise nicht kennt. Zudem täuscht der Restbetrag. Liegen 100.000 Euro fürs Alter bereit, wirken 1.000 Euro, die man monatlich entnimmt recht lange angemessen und akzeptabel. Im sechsten Jahr sind aber nur noch 40.000 Euro übrig. Sie selbst sind vielleicht gerade mal siebzig, gesundheitlich deutet auch noch nichts aufs Ende hin… Evtl. sollte man jetzt doch kleinere Brötchen backen und nicht mehr gar so viel entnehmen. Diese Gedanken müssen Sie sich bei einer Rentenzahlung nicht machen, denn diese erfolgt monatlich und garantiert lebenslang.

Steuerersparnis

Für Finanzprodukte gilt: Auf Erträge werden 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuern fällig. So führt ein Zins von 1 % p.a. auf 100.000 € Kapital zu 250 € Steuern im Jahr.

Bei der Verrentung dagegen ist lediglich der Ertragsanteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und bleibt dann für die Dauer des Rentenbezugs gleich (z.B. beträgt dieser bei Beginn des Rentenbezugs mit 65 Jahren 18 %). Auf diesen Ertragsanteil wiederum ist der persönliche Steuersatz anzuwenden.

Beispiel: Bei einer Verrentung der 100.000 € Kapital ergeben sich garantiert 300 € monatliche Rente. Bei Beginn des Rentenbezugs mit Alter 65 sind daher 18 % mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % (was bei einem Rentner eher hochgegriffen sein dürfte), wären dies somit hier lediglich 194,40 € Steuern im Jahr.

Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag

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Auch diese Produktvariante ist schnell erklärt:
Sie geben eine Summe X, warten einen vereinbarten Zeitraum Z und erhalten dafür ab dem vereinbarten Beginn eine monatliche Rente.
Alternativ können Sie sich auch mit einer einmaligen Kapitalzahlung K abfinden lassen. Auch hier wird die Rente für den Rest Ihres Lebens gezahlt. [Entweder Kapitalabfindung oder Rente.] Auch hier ist das Vertragsguthaben inkl. aller Zins- und Überschusserträge Basis der Verrentung. Auch hier werden trotz Rentenzahlung noch zusätzliche Erträge aus dem Deckungskapital des Vertrags für Sie erwirtschaftet.

Hier die Gründe, die für eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag sprechen:

Sie haben noch Zeit oder es reicht insgesamt noch nicht für den Ruhestand

Schon immer war es möglich, z. B. das Ende eines Lebensversicherungsvertrags vor das Erreichen des regulären Rentenalters zu legen. Betroffene sind oft in der Altersgruppe 55 bis 63 zu finden. Zudem stehen sie meist noch mit beiden Beinen solide im Berufsleben. Mit Blick auf die Gesamtabsicherung (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorgeverträge, etc.) ist an ein Aufhören auch noch nicht zu denken – man müsste sich finanziell einfach zu stark einschränken.

Die Arbeit macht zudem auch noch Spaß und die paar Jahre, bis keine Abschläge mehr fällig werden, gehen auch schnell vorbei. Doch was macht man bis dahin mit dem Geld, das da überwiesen wurde? Wie schon weiter oben ausgeführt:

  • Überdurchschnittlicher Zinsertrag ohne Schwankungsrisiken
  • dabei einfache und schnelle Zugriffsmöglichkeit aufs Kapital
  • Schutz des Geldes vor Ihnen und Angehörigen

Kurzum: Sie werden nichts finden, was mehr Ertrag bei vergleichbarer Sicherheit bietet – und Sie sorgen dabei noch garantiert lebenslang fürs Alter vor. Mehr Fliegen mit einer Klappe können Sie nicht schlagen.

Steuerliche Absetzbarkeit (Basisrente)

Sollten Sie sich für eine Basisrente entscheiden, können Sie hohe Beitragssummen steuerlich absetzen. Einschließlich eventueller regulärer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind es im Jahr 2024 in der Spitze 27.565 EUR für Alleinstehende und 55.130 EUR für Paare, die zu 100 % geltend gemacht werden können. Die hieraus resultierende Steuerersparnis verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich.

Steuerersparnis

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Für private Renten gilt das oben zur Sofort-Rente Gesagte.
In der Basisrentenvariante sieht das etwas anders aus, da hier die staatliche Förderung durch hohe Absetzbarkeit im Vordergrund steht. Trotzdem kann dies vor allem für rentennahe Jahrgänge eine interessante Möglichkeit sein, den Lebensabend finanziell planbarer zu machen.

Pflegevorsorge

Rechtzeitig vorsorgen mit einer Pflegerente gegen Einmalbeitrag

Sie bekommen eine Lebensversicherung ausgezahlt oder ein Festgeldkonto steht vor der Auflösung? Dann haben Sie jetzt eine gute Möglichkeit, um für den Pflegefall mit einer Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag vorzusorgen. Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie einen bestimmten Betrag in die Versicherung ein und müssen sich künftig nicht mehr um das Thema “Pflegevorsorge” kümmern. Und im Pflegefall erhalten Sie dann die vereinbarte Rentenzahlung.

Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch der Anspruch auf Leistungen.

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Rechenbeispiel

Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim Ihrer Wahl fallen bei Pflegegrad 2 jeden Monat Kosten in Höhe von 2.487,82 € an. Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Sie monatlich lediglich 770€. Ihre monatliche Netto-Rente beträgt 1.300 €. Somit fehlen 417,82 € im Monat. Sofern Sie nicht vorgesorgt haben, muss dieser Fehlbetrag durch den Verkauf Ihres Eigenheims oder durch Zuzahlungen Ihrer Kinder aufgebracht werden.

Angenommen, Sie bekommen mit 60 Jahren eine Lebensversicherung in Höhe von 15.000 € ausbezahlt. Wenn Sie diesen Betrag in einer Pflegerentenversicherung anlegen, können Sie mit folgenden Leistungen rechnen:

bei Pflegegrad 3
65. Lebensjahr 195 € garantierte monatliche Versicherungsleistung
254 € monatliche Versicherungsleistung inkl. Überschuss-Beteiligung
70. Lebensjahr 274 € monatliche Versicherungsleistung inkl. Überschuss-Beteiligung
80. Lebensjahr 337 € monatliche Versicherungsleistung inkl. Überschuss-Beteiligung
bei Pflegegrad 4
65. Lebensjahr 390 € garantierte monatliche Versicherungsleistung
507 € monatliche Versicherungsleistung inkl. Überschuss-Beteiligung
70. Lebensjahr 549 € monatliche Versicherungsleistung inkl. Überschuss-Beteiligung
80. Lebensjahr 673 € monatliche Versicherungsleistung inkl. Überschuss-Beteiligung
Bitte beachten Sie: es handelt sich um gerundete Werte eines bedeutenden Versicherers im Bereich der Pflegerentenversicherung, welche ausschließlich der Veranschaulichung dienen sollen. Welcher Anbieter, welche Tarifkombination und welche Werte nötig sind, um Ihre persönliche Versorgungslücke zu schließen, muss individuell berechnet werden. Die individuell für Sie errechneten Versicherungsleistungen weichen unter Umständen deutlich von den obigen Zahlen ab.

Denken Sie bei der Planung aber auch an die Inflation und sichern sich lieber etwas mehr ab.
Eine Pflegerentenversicherung kann auch gegen laufende monatliche Beitragszahlung abgeschlossen werden. Für eine Absicherung (Abschluss mit 60 J.) in gleicher garantierter Höhe müssen Sie bei einer Beitragszahlungsdauer von 20 Jahren monatlich etwa 90 € an den Versicherer überweisen. Insgesamt würden Sie also über 21.000 € einzahlen, 6.000 € mehr als bei der Variante gegen Einmalbeitrag oben*. Und durch die geringere Auswirkung des Zinseszinseffektes bei monatlicher Zahlweise, fallen die möglichen Überschüsse zudem deutlich geringer aus.

Hinweis:
Die tatsächliche monatliche Rentenhöhe ist abhängig vom gewählten Tarif. Überschüsse erhöhen die Rente, sind aber nicht garantiert.

Weiterführende Information zu den Pflegekosten, den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den Bedarf im Falle des Falles, finden Sie hier:

Sterbegeldversicherung

Vorsorge treffen

Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. “Wie soll meine Beerdigung aussehen?” und “Wer bezahlt meine Bestattung?” auseinander zu setzen.

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Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

Mit welchen Kosten sind zu rechnen?

Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen.

Beispielrechnung für eine Erdbestattung
  Einfache Bestattung Aufwändige Bestattung
Grabstein 600 € 3.000 €
Sarg 300 € 3.000 €
Kränze / Blumen 150 € 800 €
Trauerredner 300 € 300 €
Trauerfeier 500 €
Karten 100 € 300 €
Grabbepflanzung 110 € 260 €
Summe 1.560 € 8.160 €
Friedhofs- und Bestattungsgebühren * 500 € bis 3.500 €
Gesamtsumme 2.060 € bis 5.060 € 8.660 € bis 11.660 €
* Gebühren werden gemeindeabhängig erhoben und unterscheiden sich je nach Region und Gemeinde erheblich voneinander

Die Kosten einer Seebestattung belaufen sich auf mindestens 2.000 €. Bei einer Baumbestattung sollten Sie mit 3.350 € für einen Baum mit Familiennutzung rechnen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die Kosten für Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier noch dazu kommen. Ja nach gewünschter Ausführung sind nach oben kaum Grenzen gesetzt. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme und berücksichtigen Sie auch die Inflation bei Ihrer Absicherung.

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Was passiert im Leistungsfall?

Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt. Einige Gesellschaften bieten über externe Dienstleister auch aktive Unterstützung im Trauerfall an. Sie bestimmen zu Lebzeiten die Details Ihrer Bestattung selbst und das Dienstleistungsunternehmen übernimmt später die Organisation. Dadurch werden Ihre Angehörigen zusätzlich entlastet. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Fall direkt an den Dienstleister überwiesen.

Mit Sterbegeld erbschaftssteuerfrei vererben

Wie weiter vorne bereits erwähnt, wird die Leistung einer Sterbegeldversicherung erbschafts- und einkommensteuerfrei an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Selbst wenn Ihre Rücklagen für eine Wunschbestattung ausreichen, bietet eine Sterbegeldversicherung wegen des Steuervorteils eine interessante Möglichkeit, Geld zu vererben. Sie können auf diese Weise z.B. einen Betrag an Ihre Kinder weitergeben, mit dem die eventuell anfallende Erbschaftssteuer beglichen werden kann. Nicht selten müssen Kinder das Elternhaus verkaufen, da nicht genügend finanzielle Mittel für die Bezahlung der Erbschaftssteuer zur Verfügung stehen. Ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen diese Sorgen!

Parkkonto

Eine weitere Alternative sind die sogenannten Parkkonten, die von einigen Versicherern angeboten werden. Wie es der Name schon sagt, “parken” Sie Ihr Geld, z.B. aus einer ablaufenden Lebensversicherung im Parkkonto eines Versicherers.

Meist beträgt die Laufzeit 5 Jahre. Neben einer festen Verzinsung, profitieren Sie auch von vollkommener Flexibilität, was die Verfügbarkeit betrifft. Ein- und auch Auszahlungen sind jederzeit kostenfrei möglich – so sicher wie ein Sparbuch, aber mit besserer Rendite.

Das Parkkonto ist komplett kostenfrei und ohne versteckte Gebühren.

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