Die Möglichkeiten im Internet sind verblüffend: wir lassen Autos zu, erledigen Bankgeschäfte und buchen uns in die Praxiskalender unserer Ärzte ein. Chatbots oder fortschrittliche Analyse-Tools, die helfen sollen, datengesteuerte Entscheidungen zu treffen, verschaffen uns zudem nie dagewesene Möglichkeiten, die mit Unterstützung der KI eine faszinierende wie beängstigende Entwicklung zugleich annehmen. Doch während wir uns in den grenzenlosen Möglichkeiten der digitalen Welt sonnen, schleicht unbemerkt jemand durch die angelehnte Tür im Schatten …
<!––> Cyber-Angriffe und digitale Bedrohungen sind zu einer bitteren Realität geworden. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die sich in hohem Maße auf digitale Systeme und Online-Plattformen verlassen, um ihre Geschäftsabläufe effizient zu gestalten. Dies macht sie zu einem attraktiven Ziel von Kriminellen, die im Datenwirrwarr gezielt Schwachstellen suchen, um in die Systeme einzudringen. Nachfolgend einige Beispiele:
Phishing-Angriffe: Täuschend echte E-Mails, die vorgeben, von vertrauenswürdigen Unternehmen oder Kunden zu stammen, können dazu führen, dass Mitarbeiter vertrauliche Informationen preisgeben.
Ransomware-Angriffe: Durch die Verschlüsselung wichtiger Unternehmensdaten können Hacker Unternehmen erpressen und hohe Geldforderungen für die Freigabe der Daten stellen.
Datenlecks und Datenschutzverletzungen: Unzureichend geschützte Datenbanken und Netzwerke können anfällig für Datenlecks sein, bei denen vertrauliche Informationen gestohlen oder kompromittiert werden.
DDoS-Angriffe: Durch die Überlastung der Netzwerkstruktur können Hacker den Zugriff auf die Online-Dienste eines Unternehmens blockieren und somit erhebliche Umsatzeinbußen verursachen.
Die Liste der Bedrohungen ist lang und die Konsequenzen können verheerend sein: Ein einziger erfolgreicher Cyber-Angriff kann das gesamte Geschäft eines Unternehmens zum Erliegen bringen und gigantische finanzielle Verluste verursachen. Was bleibt ist ein dramatischer Vertrauensverlust der Kundschaft und die Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte.
Angesichts dieser steigenden Gefahren ist es unerlässlich, dass sich Unternehmen – egal welcher Größe – umfassend gegen Risiken aus dem Internet absichern. Eine umfassende Cyber-Versicherung bietet nicht nur finanziellen Schutz im Falle eines Angriffs, sondern auch Unterstützung bei der Bewältigung der Krise und der Wiederherstellung der geschäftlichen Aktivitäten. Darüber hinaus kann sie die Kosten für forensische Untersuchungen, Rechtsberatung, PR-Maßnahmen und sogar Lösegeldzahlungen decken.
Sind Sie safe? Wir überprüfen gern bestehende Verträge oder entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Anforderungen.
<!––> <!– Ein Berechnungsbeispiel:
Entgeltumwandlung Jahresgehalt
ohne: 150.000,00 € / mit: 150.000,00 €
+ Sonderzahlung
ohne: 25.000,00 € / mit: 25.000,00 €
./. Umwandlung
ohne: – € / mit: 25.000,00 €
Zu versteuendes EK
ohne: 175.000,00 € / mit: 150.000,00 €
Gesamtsteuerbelastung
ohne: 55.864,44 € / mit: 44.115,00 €
= Steuerentlastung
ohne: – € / mit: 11.749,44 €
Einkommen nach Steuer
ohne: 119.135,56 € / mit: 105.885,00 €
= Nettoaufwand BilMoG
ohne: – € / mit: 13.250,56 €
Folgende Parameter liegen dem Beispiel zu Grunde: Name: Sonja Sonnig, Geb. 01.03.1971, Status: beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerklasse III/0, nicht KiSt-pflichtig, 600 € PKV, Umwandlungsbetrag: 25.000 €, UW-Zeitpunkt: 01.03.2022, Auszahlung: 01.03.2039, Aufschubzeit: 17 Jahre
–> <!– Kurze steuerliche Betrachtung Wenn Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung abschließen, dann sind die zu zahlenden Beiträge Betriebsausgaben.
Die steuerliche Behandlung für Ihre Mitarbeiter ist abhängig davon, ob Sie einen vertraglichen Direktanspruch auf die versicherten Leistungen vereinbaren oder nicht.
• MIT Direktanspruch werden die laufenden Beiträge als Arbeitslohn betrachtet. Bis maximal 119 Euro (inkl. VersSt) pro Jahr ist eine Pauschalversteuerung mit einem Satz von 20 Prozent auf den Nettobeitrag möglich. Eine Leistung der Versicherung im Schadensfall wird steuerfrei ausbezahlt.
• OHNE Direktanspruch mit Auszahlung an die Mitarbeiter sind laufende Beiträge kein Arbeitslohn und somit nicht steuerpflichtig. Wird eine Versicherungsleistung fällig, müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Auszahlungen an den Arbeitgeber sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen (Einverständnis des AN muss vorliegen).
Bitte besprechen Sie die für Ihren Betrieb sinnvollste steuerliche Konstellation mit Ihrem Steuerberater.
–> <!– https://youtu.be/RU1OF8tndz8 –> <!–in der Regel möglich ab drei selbstfahrenden Kraftfahrzeugen gesamtheitliche Betrachtung und Bewertung des Schadenverlaufs Ihrer gesamten Fahrzeugflotte individueller Schadenfreiheitsverlauf wird im Hintergrund weitergeführt (z. B. für Übertragung auf Firmeninhaber) individuelle Leistungsbausteine können berücksichtigt werden (z. B. GAP-Deckung für die Leasingfahrzeuge) günstiges Preisgefüge –> <!– So können Sie Ihre Firma schützen: D & O-Versicherung („Managerhaftpflicht“) deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Eigenschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen durch die Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern, Auszubildenden, Praktikanten etc. nicht vorsätzlich zugefügt werden. Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen mutwillig von Mitarbeitern oder externen Dritten durch eine strafbare Handlung zugefügt werden. –> <!– Hier kann ein GGF persönlich
haften: Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt Jahresabschluss nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt; bei entsprechender rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung hätte der Vertragspartner die Geschäftsbeziehung abgebrochen Schädigung von Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung nur unzureichende Ausstattung mit nötigem Kapital (Unterkapitalisierung) Vorgeben einer tatsächlich nicht vorhandenen Solvenz des Unternehmens im Rechtsverkehr –> <!– Kurzinformation Vorsorge für schwere Krankheiten Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 Euro absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person. Vorsorge für den Todesfall Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 Euro absicherbar. Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein. –> <!–
Chefarztbehandlung als Weihnachtsgeschenk?
Mitarbeiter sind die Zahnräder, die eine Firma am Laufen halten. Das ist jedem Firmenlenker bewusst und dafür werden Mitarbeiter auch geschätzt. Ihnen dies zu zeigen, das ist indes eine ganz andere Sache. Da tuen sich viele Chefs im Alltag etwas schwer. Nicht umsonst kennt nahezu jede Region die Redewendung „Nicht geschimpft ist genug gelobt…“. Die Weihnachtszeit ist vielleicht ein guter Anlass, um eben dieses Lob etwas konkreter und mit etwas Handfestem verbunden. Verschenken Sie doch einfach bessere ärztliche Versorgung an Ihr Team. Im Rahmen der sog. „betrieblichen Krankenversicherung“ bieten inzwischen einige Versicherer Krankenzusatztarife an, die komplett ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind, wenn man gewisse Rahmenbedingungen als Firma erfüllt. Etwas Wertvolleres als Gesundheit gibt es wohl nicht. Die Behandlung durch erfahrene Experten hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schnell und folgenlos wiederherzustellen. Sie zeigen, was Ihnen Ihr Team bedeutet – und proftieren von kürzeren Zeiten im Krankenstand. Gerne zeigen wir Ihnen mehr zum Thema.
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Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus “ich könnte…” ein “ach, hätte ich nur…!” geworden ist.
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