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Gewerberechtsschutz

Rechtsschutz Gewerbe

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Allgemeiner Gewerbe-Rechtsschutz

Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.

Welche Leistungen sind u.a. versichert:

Gewerberechtsschutz
  • Firmenrechtsschutz
  • Arbeitgeberrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • erweiterter Strafrechtsschutz (für den Vorwurf vorsätzlicher Taten)
  • Immobilien-Rechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für:
    • Versicherungsverträge
    • Hilfsgeschäfte
    • Investitionsgeschäfte

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz vor Gericht

Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Straf-Rechtsschutz Gewerbe

Gewerberechtsschutz

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Erklärung s.u.) nicht gedeckt – entsprechender Versicherungsschutz ist am Markt aber erhältlich.

Welche Leistungen sind u.a. abgesichert?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch Zusatzleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Untersuchungshaft oder die psychologische Betreuung von Angehörigen mitversichert sein (z. B. bei Strafvorwurf mit U-Haft in Südostasien).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

Gewerberechtsschutz

Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung sollen grundsätzlich dazu dienen, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Sollte das Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch (Urteil) beendet werden, sind daher die vom Versicherer vorgestreckten Leistungen an diesen zurück zu erstatten. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB) nicht versichert. Als Straftat sind hier alle unerlaubten Handlungen anzusehen, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind.

Der Firmen-Vertragsrechtsschutz ist bei einem Großteil der Angebote im Markt nicht mitversichert. Allerdings existieren spezielle Branchenlösungen z.B. bei Ärzten oder Landwirten.

Manager-Rechtsschutz – Rechtsschutz für Firmenlenker

Als Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Rechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen, ohne dabei das finanzielle Risiko der Kosten für einen Rechtsstreit eingehen zu müssen.

Welche Bereiche sind versicherbar?

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Ihr Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits- sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.

(Spezial) Straf-Rechtsschutz

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens ist es Ihre Pflicht z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum “normalen” Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, die entstehen, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren – egal, ob Sie bei sich gar kein Verschulden sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe eine andere Ansicht vertreten.

Besondere Zielgruppen

Rechtsschutz für das Heilwesen

Gewerberechtsschutz

Egal ob Arzt, Apotheker, Heilpraktiker, etc.: als Angehöriger des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ursachen kann es viele geben: Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Auch die Gefahr, sich strafrechtlichen Vorwürfen stellen zu müssen, nimmt laufend zu. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. den Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

Rechtsschutz für Landwirte

Im landwirtschaftlichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder angeblichen Verstößen gegen Cross Compliance Richtlinien der EU. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.

Rechtsschutz für Vereine

Auch im Vereinsleben kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.

Schadenbeispiele

Es empfiehlt sich, vor der Konsultierung eines Anwalts immer erst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz – das Bewerbungsgespräch

Gewerberechtsschutz

Die Firma Braun sucht nach einem neuen Mitarbeiter fürs Controlling. Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt sie dem Personalchef, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen ist. Zuvor hatte sie für zwei Jahre eine ähnliche Anstellung bei einem mittelständischen Unternehmen einer anderen Branche. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Die Firma Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung in der Branche vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen die Firma Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung abgewiesen.

Steuer-Rechtsschutz vor Gericht – die Betriebsprüfung

Gewerberechtsschutz

Bei einer Firma führt das Finanzamt im zwölften Jahr des Geschäftsbetriebs erstmalig eine Betriebsprüfung durch. Dabei werden vor allem die gebuchten Reise-und Bewirtungskosten bemängelt. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Die Firma kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und schaltet einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer gab für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage. Vor Gericht wird das Ergebnis der Betriebsprüfung bestätigt. Die Firma unterliegt.

Fliesenleger – Straf-Rechtsschutz

Gewerberechtsschutz

Einem Fliesenleger wird vorgeworfen, Fliesenreste und Bauschutt des Öfteren im Wald entsorgt zu haben. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Da sich bei den gefundenen Schutthaufen auch Reste eines älteren Spezialklebers finden, der u. a. sehr gefährliche Chemikalien enthält, wird zusätzlich wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen ermittelt.

Elektroinstallation – Straf-Rechtsschutz

Gewerberechtsschutz

Im Zuge einer Gebäudesanierung werden elektrische Leitungen neu verlegt. Durch eine nicht fachgerecht vorgenommene Isolierung kommt es zu einem Kurzschluss, der einen Brand auslöst. Dabei erleiden mehrere Bewohner des Hauses Rauchvergiftungen und Brandverletzungen. Gegen den Elektromeister leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Brandstiftung ein.

Streit rund um den Anstellungsvertrag – Tantieme – Manager-Rechtsschutz

Gewerberechtsschutz

Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von 230.000 Euro ein. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.

Praxis-Vertrags-Rechtsschutz – der verständnislose Patient

Der Zahnarzt Dr. Guth setzt seinem Patienten Welscher insgesamt vier Implantate ein. Der Heil- und Kostenplan wurde im Vorfeld zur Vorlage bei Krankenkasse und Krankenzusatzversicherung an den Kunden ausgehändigt. Der Patient wurde von seiner Zusatzversicherung informiert, welche Summe er nach Abzug der gesetzlichen sowie der Zusatzleistungen selbst noch aufbringen muss. Diese Mitteilung hat er nicht gelesen. Als er nach Abschluss der Behandlung die Rechnung der Praxis erhält, weigert er sich, diese zu begleichen. Nach einem erlassenen Mahnbescheid geht die Sache vor Gericht, wo die Forderung in Umfang und Höhe als gerechtfertigt angesehen wird. Die Rechtsschutzversicherung leistete alle Kostenvorschüsse, die bis dahin anfielen.

Cross-Compliance-Rechtsschutz

Einem Landwirt wurde vorgeworfen, gegen Futtermittelbestimmungen verstoßen zu haben. Daraufhin wurden die geleisteten EU-Direktzahlungen teilweise zurückgefordert. Der Landwirt wollte vor dem Verwaltungsgericht gegen diesen Verwaltungsakt klagen. Seine Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage für die Übernahme der anfallenden Kosten.

Steuer-Rechtsschutz

Ein Integrationsverein veranstaltet einmal pro Jahr einen Basar, auf dem u. a. Waren aus Kinderheimen in der Dritten Welt verkauft werden, die vom Verein unterstützt werden. Das Geld fließt größtenteils wieder in die Unterstützung. Ein Finanzbeamter sieht in dieser Handelstätigkeit aber Grund genug, den Verein als Wirtschaftsverein einzustufen und die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins aufzuheben. Für die vergangenen drei Jahre werden Steuern nachgefordert. Der Verein möchte dagegen vorgehen.

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