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Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr

Transportversicherung

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt kann für den Transport von Gütern zur Gefahr werden: bereits beim Verladen auf den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung wird das Gut mehrmals auf unterschiedliche Transportmittel umgeladen und auch zwischengelagert. Dies erhöht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl.

Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden angemessen zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet hier nur eine Transportversicherung.

Informationen

Für wen ist die Versicherung?

Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr

Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.

Was ist versichert?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
  • Vorsatz

Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:

  • der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
  • die Versicherungskosten
  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer erstattet:

  • den vollen Warenwert
  • die Beiträge zur Havarie-Grosse
  • die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen

Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?

Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:

  • die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
  • die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.

Sinnvolle Ergänzungen

Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.

Schadenbeispiele

Beschädigung

Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von fast einer halben Million Euro bestellt. Sie bezog die Anlage „ab Werk“ und übernahm den Transport vom Hersteller zur Druckerei selbst. Am Ziel angekommen, rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler und fiel in die Hofeinfahrt. Die Reparatur durch den Hersteller sowie zusätzliche Gutachter- und erneute Frachtkosten waren durch den Versicherer abgedeckt.

Unfall

Ein Lkw, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet auf der Autobahn in dichtem Nebel in einen Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die Polizei ermittelte, dass der Lkw-Fahrer für die Sichtverhältnisse viel zu schnell unterwegs gewesen war und deshalb nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Die hochempfindlichen medizinischen Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben werden. Der Versicherer übernahm die Regulierung des Schadens.

Falschauslieferung

Eine Lieferung Büromöbel, die von Köln nach Bonn verschickt werden sollten, wurde wegen einer falschen Adressangabe durch den Spediteur nach Hamburg geliefert und dort fälschlicherweise auch noch angenommen. Da dort niemand wusste, was damit zu tun ist, wurden sie erst einmal in einem Lager deponiert. Auf Nachforschungen des Spediteurs hin tauchten die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch die falsche Lagerung stark beschädigt worden. Der entstandene Schaden war durch die Transportversicherung abgedeckt.

Diebstahl

Ein Schuhgeschäft in Deutschland sollte eine Lkw-Lieferung Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber des Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk gekauft und auch die Gefahrtragung während des Transports übernommen. Der Lkw wurde an einer Raststätte in Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn in einem Waldstück nahe Innsbruck wiederfand. Da die Ware nicht versichert war, blieb der Inhaber des Schuhgeschäfts auf dem gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten.

Verkehrshaftungsversicherung

Der Frachtführer bringt zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in seiner Obhut befindet, trägt er die besondere Verantwortung für deren Unversehrtheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht unterschätzt werden darf. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haftet der Frachtführer mit seinem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB).

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Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass er ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden darf. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für dieses Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – die Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.

Informationen

Für wen ist die Versicherung?

Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab – notfalls auch gerichtlich.

Was ist versichert?

Versichert ist die Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung. Der Versicherer stellt den Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverie von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten, durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar), sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da die Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise den Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

Haftungsgrundlage

Der Frachtführer haftet bei innerdeutschen Transporten zum einen aufgrund der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt, werden. Der sogenannte Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten.

Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.

Ausschluss der Haftung

Die Haftung als Frachtführer ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Unabwendbarkeit des Schadeneintritts
  • Ungenügende Kennzeichnung des Gutes
  • Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender
  • Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Haftungsdurchbrechung

Ist der Schadenfall auf eine Handlung oder auf Unterlassen zurückzuführen, kann also Vorsatz oder qualifiziertes Verschulden nachgewiesen werden, kommt es zu einer sogenannten Haftungsdurchbrechung und die Verkehrshaftungsversicherung ist von der Leistung frei (gem. § 435 HGB). Haftungsdurchbrechung meint, dass die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Haftungsgrenzen wegfallen und der Frachtführer bis zum vollen Wert der Ladung haftet. Ein qualifiziertes Verschulden liegt dann vor, wenn bewusst leichtfertig in Kauf genommen wurde, dass der Schaden mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt.

Was ist zur Erstellung eines Angebots nötig?

Zur Erstellung eines Angebots sind verschiedene Informationen erforderlich:

  • Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 t)
  • Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut etc.)
  • Haftungskorridor (z. B. 8,33 SZR)
  • Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)
  • Lagerungshaltungsrisiko
  • Zusatzdeckung für fremde Wechselbrücken, Container oder ähnliches

Wo gilt die Versicherung?

Grundsätzlich gilt Versicherungsschutz innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz. Eine Einschränkung z. B. nur auf Deutschland ist oft möglich, ebenso eine Erweiterung auf weitere Staaten außerhalb des EWR.

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Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht ist eine unverzichtbare „must have“-Versicherung, auch beim Frachtführer. Natürlich ist der Schaden an der Ladung der greifbarste Haftungsfall – allerdings ist der Frachtführer grundsätzlich auch bei Schäden haftbar, die sich auf seinem Betriebsgelände ereignen (z. B. Verletzung der Verkehrssicherheit durch unterlassenes Streuen), die einem Besucher widerfahren (z. B. Kaffee auf Tablet-PC eines Kunden) oder Schäden, die beim Be- und Entladen der Fracht erfolgen.

Kaskoerweiterung für Schäden durch Ladung

Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die dem Fahrzeug unerwartet von außen zugefügt werden. Abhängig davon, ob Voll- oder Teilkasko versichert ist, ist der Katalog versicherter Gefahren unterschiedlich umfangreich. Schäden, die die Ladung am Fahrzeug verursacht (z. B. beim Bremsen), sind im Normalfall allerdings nicht abgesichert. Bei einigen Versicherern ist die Erweiterung um das Risiko der sogenannten Brems-, Betriebs- und Bruchschäden darstellbar.

Rechtsschutzversicherung

Gerade in einer Branche, die zwingend von einer gültigen Fahrerlaubnis abhängig ist, muss im Falle von Verkehrsverstößen mit drohendem Führerscheinentzug, die Möglichkeit zur rechtlichen Vertretung abgesichert sein. Auch Schadenersatzforderungen, die durch den Ausfall des Frachtfahrzeugs bei Beschädigung durch einen Dritten entstehen, können ebenso zum Streitfall werden wie Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung angesichts der Frage, ob alle Bestandteile der Vergütung der angestellten Fahrer abgabepflichtig sind. Ärger mit zahlungsunwilligen Kunden kann man grundsätzlich ohne entstehende Zusatzkosten an einen Inkassoservice abgeben (ggf. zusätzliche Kosten bei Auslandsvollstreckungen etc.). Eine Rechtsschutzversicherung ist ein großer Gewinn für ein Unternehmen.

Unfallversicherung

Ein Lkw, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet auf der Autobahn in dichtem Nebel in einen Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die Polizei ermittelte, dass der Lkw-Fahrer für die Sichtverhältnisse viel zu schnell unterwegs gewesen war und deshalb nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Die hochempfindlichen medizinischen Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben werden. Der Versicherer übernahm die Regulierung des Schadens.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Kraftfahrer ist einer der gefährlichsten Berufe überhaupt. Neben der bereits bei der Unfallversicherung angesprochenen erhöhten Unfallgefahr sind es vor allem die Bandscheiben, die irgendwann dafür sorgen, dass man keine Strecke mehr ohne Schmerzen fahren kann. Die Ausübung des Berufs ist dann über kurz oder lang nicht mehr möglich. Dann liegt Berufsunfähigkeit vor. Wohl dem, der vorgesorgt hat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt das fehlende Einkommen bis zum vereinbarten Endalter in Höhe des versicherten Rentenbetrags. Da der Beitrag einer Versicherung immer auch die Höhe des Risikos widerspiegelt, ist ein vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz bei aller Notwendigkeit dennoch kein Schnäppchen. Ist der Beitrag nicht tragbar, kann mit Alternativprodukten evtl. ein bezahlbarer, wenn natürlich auch einfacherer Schutz dargestellt werden. Vorrangig sollte jedoch immer die Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt werden.

Schadenbeispiele

Beschädigung

Durch einen Kurzschluss am Kühlkompressor fängt der Kühlauflieger Feuer. Ein Teil der Ladung wird durch das Feuer beschädigt. Durch das besonnene Handeln des Mitarbeiters kann dieser den direkten Schaden durch die Flammen geringhalten, aber die Kühlkette ist unterbrochen. Die Ladung muss daraufhin vernichtet werden. Die Verkehrshaftungsversicherung kommt für den Schaden auf.

Diebstahl

Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr

Für eine kurze Pause hält der Fahrzeugführer an einem Autohof. Das Fahrzeug ist ordentlich verschlossen. In der kurzen Zeit, in der das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist, wird es aufgebrochen und samt Ladung gestohlen. Der verständigten Polizei gelingt es nicht, den Wagen aufzufinden. Während die Vollkaskoversicherung für den Transporter aufkommt, erstattet die Verkehrshaftungsversicherung die durch den Diebstahl abhanden gekommene Fracht.

Werkverkehrsversicherung

Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die für einen Auftrag mitgeführt werden? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer aber kommt für den Schaden auf, wenn die Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Güter, Arbeitsmittel und -geräte abgesichert werden, wenn diese außerhalb des Firmengeländes eingesetzt werden.

Informationen

Für wen ist die Versicherung?

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)

Was ist versichert?

Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und der Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch

  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Höhere Gewalt

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
  • Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonstige Wertsachen, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

Wo gilt die Versicherung?

Je nach Bedarf ist Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder ganz Europa (ohne GUS-Staaten) möglich.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.

Schadenbeispiele

Brand

Transport / Verkehrshaftung / Werkverkehr

Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst. Auf dem Weg zum Kunden fängt der Wagen wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet, der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.

Unfall

Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

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