Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage: Ihr persönliches Kraftwerk, das sich umweltschonend “selbstfinanziert” und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den Launen der Natur – wie z.B. Sturm und Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen abrupt ausbleiben. Zusammen mit den anfallenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.
Welche Gefahren und Schäden sind wie versichert?
In der Photovoltaikversicherung sind alle Teile der Anlage, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc. gegen Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen und gegen das Abhandenkommen, versichert.
Folgende Gründe können u.a. zu einem versicherten Schaden führen:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
- Sturm, Hagel, Frost, Schneedruck
- Marder-/Tierbiss
- Bedienfehler
Wohingegen Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie oder auch betriebsbedingte normale Abnutzung und Alterung grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.
Zusätzlich werden – bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen – folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.
Der Versicherungswert, und damit die Beitragsberechnungsgrundlage, werden von den Versicherern unterschiedlich definiert.
Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kw/p.
Sinnvolle Leistungserweiterungen
Ertragsausfallversicherung
Nach einem (versicherten) Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht sofort wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Minderertragsdeckung
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Wenn die Anlage mit Fremdkapital finanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar.
Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Photovoltaikanlage infolge:
- verminderter Globalstrahlung
- einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
- einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
- eines Ausfalls des Einspeisezählers
ausgeglichen werden.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Montageversicherung
Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt oder Diebstahl entstehen. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen das Gefahrenrisiko für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.
Schadenbeispiele
Unsichtbar
Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte. Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.
“Spielende” Kinder
Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Der Schaden wurde auf 5.500 € geschätzt.
Erfolglos
Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Photovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 € geschätzt.
Kleine Ursache – große Wirkung
Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Photovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die Anlage funktionsunfähig zu machen, so dass über mehrere Tage kein Strom eingespeist werden konnte. Der Ertragsausfall wurde auf 550 € geschätzt.
Was tun im Schadenfall?
Wir möchten Sie bitten, stets die folgenden Verhaltensregeln zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände.
- Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder Ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
- Legen Sie für die beschädigten Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen vor bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Erwarten Sie einen Minderertrag oder gar Ertragsausfall durch den Schaden an Ihrer Anlage, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeisevergütungen der letzten zwölf Monate sowie ursprüngliche Ertragsprognosen bzw. Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei.
Bildnachweis
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