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Baugewerbe

Bauhaupt – und Baunebengewerbe

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So unterschiedlich Bauvorhaben sein können, so unterschiedlich sind auch die Haftungsrisiken, die auf die am Bau beteiligten Personen zukommen können. Eine individuelle und bedarfsgerechte Absicherung ist hier besonders wichtig. Ein Bauunternehmer mag beispielsweise andere Anforderungen an seine Versicherungen stellen, als ein Heizungsinstallateur. Gerne ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf und finden Lösungen, mit denen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen ausreichend absichern können.

Betriebsversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Was ist versichert:

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Die gesetzliche Haftpflicht beinhaltet alle Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.

Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Welche Gefahren und Schäden sind versichert:

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter:

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse.

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • reine Vermögensschäden
  • Erfüllungsschäden

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. Baustellen). Zudem besteht weltweiter Versicherungsschutz für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Falls jedoch außerhalb Europas gearbeitet oder direkt exportiert wird, muss der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.

Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung

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Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt ist auch für die nachfolgenden Generationen wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz- und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Thema “Umweltschaden” daher nicht leichtfertig abtun. Hier kann ein enormes, unter Umständen existenzbedrohendes Gefahrenpotential entstehen!

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für Gewerbetreibende, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren (USchadG).

Ein Umweltschaden ist eine Schädigung von

  • geschützten Tierarten (z.B. Biber, Mopsfledermaus, Laubfrosch, Zauneidechse, Flussmuschel, usw.)
  • geschützten Pflanzen (z.B. Frauenschuh, einfacher Rautenfarn, usw.)
  • geschützten Lebensräumen (NATURA 2000-Gebiete, Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, usw.)
  • Gewässern (insbesondere Wasserschutzgebiete) und des Bodens

Ist ein Umweltschaden durch den Betrieb entstanden, werden dem Unternehmen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auferlegt: neben der Neuansiedlung von geschützten Arten kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet. Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand wiederhergestellt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden Dritter, die durch Umwelteinwirkung entstehen (zivilrechtlicher Anspruch).

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Unter Umweltschäden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Es liegt eine Umwelteinwirkung vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen über Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Dies gilt ebenfalls für ein Feuer, das von einem Betrieb ausgeht und auf ein Nachbarhaus übergreift. Die Umweltschadenversicherung erstreckt sich in ihrem Leistungsumfang (abhängig vom vereinbarten Umfang bzw. Baustein) auf die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostenübernahmeverpflichtungen infolge eines Umweltschadens. Der Schaden muss direkt durch die Tätigkeit eines Betriebs entstanden sein, bzw. muss dieser die unmittelbare Gefahr für den entstandenen Umweltschaden verursacht haben. Beide Versicherungssparten leisten auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die an Ihr Unternehmen gestellt werden.

Abgrenzung Umwelthaftpflicht- / Umweltschadenversicherung

In welchen Fällen welche Deckung nötig ist, zeigt das nachfolgende Beispiel:

Die Filter der Abgasanlage einer Fabrik sind defekt, wodurch Giftstoffe freigesetzt werden. Der giftige Qualm setzt sich u. a. auf einem Bauernhaus ab, dessen Fassade und Dach dadurch schwarz gesprenkelt werden. Die Giftstoffe ziehen auch in einen Stall und töten zwei Jungschweine. Auch in eine nahegelegene Höhle zieht der Qualm, wodurch ein großer Teil einer dort lebenden Fledermauspopulation erstickt. Umweltschützer organisieren eine Umsiedlung der verbleibenden Tiere, da die Höhle kontaminiert ist.

Umwelthaftpflichtversicherung: weil hier ein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Gebäude und Tiere gehören jemandem, den es nun zu entschädigen gilt. Mit Erstattung von Reinigungs- und Dekontaminationskosten und dem Marktwert der Schweine ist der Schadensfall abschließend abgegolten.

Umweltschadenversicherung: weil hier kein konkret bezifferbarer zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht. Die Fledermäuse gehören niemandem. Ziel der Bemühungen ist der Erhalt der Population einer geschützten Art. Ob dies mit den ersten Aktionen gelingt, wird sich erst zeigen. Ggf. fallen weitere Kosten an. Auch die Dekontaminationskosten müssen hier dazu führen, dass die Höhle wieder der Lebensraum für Flora und Fauna wird, der sie vor dem Schaden war.

Werkverkehrsversicherung

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Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter geschäftlich unterwegs, empfiehlt sich ergänzend zur Kfz-Versicherung, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die Werkverkehrsversicherung (Autoinhaltsversicherung).

Diese schützt die Güter und Produkte auf den Transportwegen zu Ihren Kunden oder zwischen Ihren Betriebsstätten. Arbeitsmittel und -geräte, Werkzeuge können so ebenfalls abgesichert werden.

Welche Gefahren sind versichert:

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch

  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Höhere Gewalt

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Was ist nicht versichert:

Nicht versichert sind Schäden durch:

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  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (höchstmöglicher Wert der Ladung je Kfz = Ladungsmaximum) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Maschinenversicherung

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden, z.B. auch Bagger, Radlader, Planierraupe, Straßenfräse oder Kräne aller Art.

Was ist versichert:

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliches Versagen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausfu?hrungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten: Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl

Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.

Soweit vereinbart, sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Gegenstände bis zu einer bestimmten Höhe versichert.

Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug “neu für alt”.

Die Versicherungssumme:

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Aus dem Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) errechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Abzug eventueller Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann.

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafft – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung berücksichtigt wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Geschäftsinhaltsversicherung

Vermutlich haben Sie auch in ein modernes, ansprechendes Büro mit der erforderlichen, meist aufwändigen Ausstattung investiert.

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

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Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagel und Leitungswasser können jede Betriebseinrichtung zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche können eine gravierende Bedrohung der betrieblichen Existenz sein.

Als versichert gelten alle beweglichen Sachen am Versicherungsort, z.B. technische und kaufmännische Betriebseinrichtung.

Folgende Gefahren/Schäden sollten abgesichert werden:

  • Feuer inkl. Verrußungsschäden, die aufgrund von Feuer entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Vandalismusschäden an der Betriebseinrichtung
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert und ist von Ihnen festzusetzen.
Folgende Zahlungen werden im Schadenfall übernommen z.B.:

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Gegenständen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Gerade hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte, oder eben auch kostspielige Arbeitsgeräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In beinahe allen Firmen die Grundlage, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.

Weitere Absicherungsmöglichkeiten

Rechtsschutzversicherung

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Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben – eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Ein besonders wichtiger Baustein dabei ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz. Denn bereits bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat bietet lediglich dieser Baustein Versicherungsschutz, z.B. Üble Nachrede (§186 StGB), Beleidigung (§185 StGB) oder auch Steuerhinterziehung (§370AO).

D & O – Vermögensschadenhaftpflicht für Entscheider

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Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz.

Cyberversicherung

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Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle in 2013 – und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Sie haben Mitarbeiter?

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Sollten Sie Mitarbeiter haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch eine soziale Verantwortung. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Ausstattung mit benötigten Arbeitsmitteln sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können. Gute Mitarbeiter sind immer schwer zu finden – umso wichtiger, dass sie loyal zur Firma stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.

 

Betriebsrente

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Sie müssen Mitarbeitern mindestens eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, spart sich Ihr Mitarbeiter die Sozialabgaben. Zusätzlich leisten Sie als Arbeitgeber mit dem gesetzlichen Zuschuss in Höhe von 15% Anreiz und zeigen Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Altersvorsorge beteiligen möchten.

Weitere Informationen zur Direktversicherung…

Gruppenunfallversicherung

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Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, durch den einer Ihrer Mitarbeiter zum Invaliden wird. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, abfangen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich – auch für Sie selbst.

Betriebliche Krankenversicherung

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Für die Einrichtung einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl anbieten. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird der Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und sind entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.

Und:
Die Beiträge aus der betrieblichen Krankenversicherung gelten wieder als Sachbezug – somit unterliegen diese in Zukunft wieder der Freigrenze von 50,00 EUR i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Schadenbeispiele

Da kam nichts Gutes von oben…

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Ein Malerbetrieb wird damit beauftragt, die Fassade eines Hauses zu streichen. Einem der Maler fällt ein voller Farbeimer von der Leiter. Dieser beschädigt den Wintergarten des Hauses und darin befindliche Pflanzen und Möbel. Der Malerbetrieb ist schadensersatzpflichtig und muss für die entstehenden Reparatur- bzw. Ersatzkosten aufkommen.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden.

Ganz schön gebaggert…

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Ein Baggerbetrieb erhält den Auftrag, eine Straße aufzugraben, um die Kanalisation neu zu verlegen. Während der Baggerarbeiten zerstört der Baggerführer mit der Schaufel des Baggers die Stromleitung. Die Betriebshaftpflicht des Betriebs kommt für Reparatur der Leitung und die Folgeschäden der umliegenden Betriebe auf.

Bewertung: Mangelhaft!

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Ein Installateur verlegt ein Rohr mangelhaft, wodurch die umschließende Wand einen Nässeschaden erleidet. Um das Rohr reparieren zu können, muss die Wand aufgestemmt werden. Die Kosten, um den Mangel zu beseitigen, werden seitens der Betriebshaftpflicht übernommen.

Wer den Schaden hat… darf auch noch zahlen…

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In einem Maurerbetrieb gerät eine Baumaschine durch einen technischen Defekt in Brand. Eine hohe Rauchsäule verursacht in der Nachbarschaft Rußschäden an Gebäuden und Autos und auf einem Feld verdirbt Gemüse. Die betroffenen Anwohner und der Landwirt wenden sich mit ihren Schadenersatzforderungen an den Betrieb. Die Betriebshaftpflicht überprüft die verschiedenen Forderungen und begleicht die berechtigten Ansprüche.

Vertragsabschluss

Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.

Gesellschaftergeschäftsführer

Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz beim GGF.

Unfall

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Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert bzw. im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Überlastung einer Arbeitsmaschine

Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskopkranes eines Autokranes. Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung vom Versicherer ersetzt.

Diebstahl einer Großmaschine

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Eine Stockholzzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb bleibt über das Wochenende auf der Autobahnbaustelle stehen. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.

Bildnachweis

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