Versicherungs-Kurz-Check für Ärzte
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“Nichts ist beständiger als der Wandel.” Heraklit von Ephesos (520 – 460 v.u.Z.), vorsokratischer Philosoph
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Haftungsrisiken für Heilberufe
(z.B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen oder Diplom-Psychologen)
Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei den meisten Heilberufen besser bekannt als “Berufshaftpflichtversicherung”, ist die Wichtigste aller Versicherungen und unbedingt notwendig für jeden, der im Heilbereich tätig ist. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten, also dem Patienten gegenüber, zugefügt werden.
Darüber hinaus überprüft die Versicherung einen eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Die Kosten eines Zivilprozesses werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch “Ihr Tun”), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Personenschäden sind bei Heilberufen die teuersten Schäden. Erhöht wird das Risiko durch die weitere Entwicklung bei uns in Deutschland. Steigende Haftungsverschärfungen, der Trend zu einer weiter zunehmenden Klagebereitschaft der Patienten und eine Rechtsprechung, die sich immer mehr in Richtung Patient orientiert.
Deshalb ist es unerlässlich, sich genau mit der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe zu beschäftigen, denn nur so erhalten Sie die erforderliche Sicherheit.
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